Kein Vollkaskoschutz für Pkw-Anhänger
(LifePR) - amit rechnen, dass die Vollkaskoversicherung für die Schäden geradesteht. Dabei verweisen die ARAG Experten auf die Ausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Die besagt, dass Unfallschäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug, die ohne äußere Einwirkungen geschehen, nicht versichert sind. In einem konkreten Fall hatte ein Mann beim Rückwärtssetzen mit dem Anhänger den hinteren Kotflügel seines Wagens beschädigt. Die Vollkaskoversicherung verweigerte jedoch die Zahlung und verwies auf die AKB (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 128/14).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.08.2017 - 06:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1481657
Anzahl Zeichen: 1787
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
15.08.2017 (lifePR) - Wer mit einem Anhänger einen Unfall mit dem eigenen Pkw verursacht
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 70 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Vollkaskoschutz für Pkw-Anhänger
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




