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Arztpraxen erzielen 70 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung

ID: 1481519


(ots) - Mit 70,4 % entfiel 2015 der überwiegende Teil
der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten aus
Privatabrechnungen 26,3 % der Einnahmen und 3,3 % aus sonstigen
selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen in
Deutschland 2015 bei 507 000 Euro. Dies gilt für Praxen, die als
Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt
werden. Dieser Durchschnittswert ist stark von Praxen mit sehr hohen
Einnahmen beeinflusst, denn die Hälfte aller Arztpraxen hatte
Einnahmen von weniger als 373 000 Euro (Median).

Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen
Höhe von 249 000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Bei der Hälfte der
Praxen betrugen die Ausgaben weniger als 166 000 Euro (Median). Die
Aufwendungen setzten sich zu 51,9 % aus Personal- und zu 48,1 % aus
Sachaufwendungen zusammen.

Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der
Reinertrag. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag
2015 bei 258 000 Euro. Die Hälfte aller Arztpraxen hatte einen
Reinertrag von höchstens 197 000 Euro (Median).

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem
Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, auch nicht, wenn er auf die Zahl
der Praxisinhaber bezogen wird. Er stellt das Ergebnis des
Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem
nicht Aufwendungen für Praxisübernahme und Aufwendungen privater
Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und
Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen
sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.

Zwischen den Arztpraxen verschiedener Fachgebiete gibt es große
Unterschiede bei Einnahmen und Aufwendungen und damit auch beim




Reinertrag: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Praxen der
Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850
000 Euro, gefolgt von Praxen der Fachgebiete Augenheilkunde (370 000
Euro) und Orthopädie (310 000 Euro). Am niedrigsten fiel der
durchschnittliche Reinertrag mit 180 000 Euro bei den Praxen der
Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus.
Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin erreichten einen
durchschnittlichen Reinertrag von 227 000 Euro.

Weitere Ergebnisse unter anderem für einzelne Facharztgruppen und
Organisationsformen sind unter www.destatis.de >Zahlen & Fakten >
Wirtschaftsbereich > Dienstleistungen > Kostenstrukturdaten zu
finden.

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der
Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer
repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 5 %,
die alle vier Jahre durchgeführt wird. In die hier dargestellten
Ergebnisse flossen nur Werte von Einzelpraxen und fachgleichen
Berufsausübungsgemeinschaften ein, jedoch nicht von
fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen
Versorgungszentren.

Im Berichtsjahr 2015 wurden die Arztpraxen präziser als in den
Erhebungen zuvor verschiedenen Organisations- und Kooperationsformen
zugeordnet. Dies führt zu einer stark eingeschränkten
Vergleichbarkeit der Ergebnisse des Erhebungsjahres 2015 mit den
Vorjahren.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Doreen Taubmann, Telefon: +49 (0) 611 / 75 83 90
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse(at)destatis.de

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Datum: 15.08.2017 - 02:00 Uhr
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