businesspress24.com - Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an der Konkurrenz
 

Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an der Konkurrenz

ID: 1480180


(LifePR) - eblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb hat, kann ihm fristlos gekündigt werden. Der Kläger war im verhandelten Fall für ein Dienstleistungsunternehmen insbesondere im Bereich der Telekommunikation, seit 2007 zuletzt als leitender Angestellter mit Prokura zuständig für Logistik. Daneben beteiligte er sich mit 50 % an einer anderen Gesellschaft im Bereich ?Handel, Service und Beratungen im Umfeld von Telekommunikations- und Medienunternehmen?, ohne dies der Beklagten mitzuteilen. Diese Gesellschaft hat auch Aufträge für den beklagten Dienstleister durchgeführt. Nachdem die Beklagte von der Gesellschafterstellung des Klägers Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie ihm fristlos, obwohl das Arbeitsverhältnis ohnehin zum Monatsende hätte enden sollen. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam, da er trotz seines Gesellschaftsanteils keinen bestimmenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gehabt habe. Die Klage hatte keinen Erfolg. Solange das Arbeitsverhältnis bestehe, sei dem Arbeitnehmer jede Konkurrenztätigkeit untersagt, begründete das LAG sein Urteil. Dies gelte auch für die Beteiligung an einem Konkurrenzunternehmen, wenn dies zu maßgeblichem Einfluss auf den dortigen Geschäftsbetrieb führe. Bei einer 50%-Beteiligung sei dies der Fall, wenn Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ? wie hier ? mit Stimmenmehrheit gefasst werden müssten. Das Fehlverhalten so schwerwiegend gewesen, dass der Beklagten die Fortführung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Monatsende nicht zuzumuten gewesen sei, erklären ARAG Experten (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 202/16).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Cryp.Trade Capital Ltd. – BaFin ordnet  sofortige Abwicklung der Crytpocurrency-Handelsplattform an – CLLB vertritt Geschädigte 
Polizei muss auch kleine Bewerberinnen berücksichtigen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.08.2017 - 03:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1480180
Anzahl Zeichen: 2633

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

09.08.2017 (lifePR) - Beteiligt sich ein Arbeitnehmer in der Weise an einem Konkurrenzunternehmen


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 70 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung wegen Beteiligung an der Konkurrenz
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 188


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.