Wildunfall nicht auf Kosten der Autoahrer
ID: 1477639
(LifePR) - die Beseitigung des toten Tieres zuständige Jäger nicht das Recht hat, dem Unfallfahrer die Rechnung zu präsentieren. Auch die Straßenbaubehörde, die die Rechnung des Jägers im Normalfall begleichen muss, darf diese Kosten nicht an den Fahrer weitergeben (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 7 A 5245/16, nicht rechtskräftig).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.07.2017 - 03:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1477639
Anzahl Zeichen: 4095
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
31.07.2017 (lifePR) - 263.000 Wildunfälle hat es im letzten Jahr laut GDV (Gesamtverband der Deutsch
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wildunfall nicht auf Kosten der Autoahrer
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




