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Wildunfall nicht auf Kosten der Autoahrer

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(LifePR) - die Beseitigung des toten Tieres zuständige Jäger nicht das Recht hat, dem Unfallfahrer die Rechnung zu präsentieren. Auch die Straßenbaubehörde, die die Rechnung des Jägers im Normalfall begleichen muss, darf diese Kosten nicht an den Fahrer weitergeben (Verwaltungsgericht Hannover, Az.: 7 A 5245/16, nicht rechtskräftig).
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Datum: 31.07.2017 - 03:38 Uhr
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31.07.2017 (lifePR) - 263.000 Wildunfälle hat es im letzten Jahr laut GDV (Gesamtverband der Deutsch


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