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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zurÜberwachung von Mitarbeitern: Zu viel Misstrauen

ID: 1477102


(ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat eine absolut
nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Eine übermäßige Überwachung
von Arbeitnehmern ist ein Verstoß gegen die informelle
Selbstbestimmung. Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter mit einem
Keylogger ausspioniert, hat jegliches Vertrauen verspielt und selbst
nie welches gehabt. Die Software speichert die Tastatureingaben und
macht regelmäßig Fotos von den Computerbildschirmen. Jeder Chef, der
solche Mittel einsetzt, der hat ein großes Problem - mit sich und mit
seinem Unternehmen. Mit sich, weil er von großem Misstrauen
zerfressen ist. Falls die Mitarbeiter tatsächlich in großem Stil die
Arbeitszeit missbrauchen, um private Dinge zu erledigen, dann stimmt
etwas mit deren Motivation nicht, oder man hat die falschen Leute
eingestellt. Beides fällt auch auf die Chefetage zurück. Das Urteil
ist dennoch kein Freifahrtschein für Arbeitnehmer, in der Arbeitszeit
in großem Stil private Angelegenheiten zu erledigen. Vielen Betrieben
sind Mitarbeiter bekannt, die ständig am Smartphone korrespondieren
und mehr Zeit mit WhatsApp oder Instagram verbringen als mit ihrer
Arbeit. Das muss kein Chef tolerieren. Aber es sollte Mitarbeitern
schon mal erlaubt sein, zwischendurch eine Kleinigkeit privat zu
regeln. Das verhindert Stress und es entfällt der Druck, möglichst
pünktlich das Büro zu verlassen. So können beide Seiten zufrieden
sein.



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Telefon: +49 941 / 207 6023
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Datum: 27.07.2017 - 13:31 Uhr
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