Meniskusschaden kann Berufskrankheit sein
(LifePR) - Der Unterschied zwischen einem Finanzbeamten und einem Fußballprofi ist vermutlich nicht nur das Gehalt. Sondern auch die Einstufung einer Meniskusverletzung als Berufskrankheit. Verletzt sich der Beamte am Innenmeniskus, lässt er sich krankschreiben, wird operiert und kehrt an den Schreibtisch zurück. Auswirkungen auf sein Gehalt wird es kaum geben. Reißt der Meniskus jedoch bei einem Profifußballer, kann es sein, dass dieser Schaden als Berufskrankheit anerkannt wird. Und in diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft medizinische Rehabilitation und finanzielle Entschädigung leisten. Wie viele Stunden das Knie jährlich durch Trainings- und Wettkampfzeiten belastet wurde, ist für die Anerkennung als Berufskrankheit unerheblich. Denn nach aktuellem medizinwissenschaftlichem Kenntnisstand steht fest, dass der Meniskus insbesondere bei Fußballern extrem belastet wird (Sozialgericht Dresden, Az.: S 5 U 233/16).
Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.07.2017 - 03:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1474214
Anzahl Zeichen: 3187
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 68 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Meniskusschaden kann Berufskrankheit sein
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




