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Nur noch Fachbetriebe dürfen an Heizölverbrauchanlagen arbeiten

ID: 1471539

Betriebe, die an Heizölverbraucheranlagen arbeiten, müssen sich ab dem 1. August 2017 zertifizieren lassen


(LifePR) - Ab 1. August 2017 löst die bundeseinheitliche Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die bisherigen Landesbestimmungen ab. Betriebe, die an Heizölanlagen mit einem Volumen von über 1.000 Litern arbeiten, müssen sich künftig alle zwei Jahre zum Fachbetrieb zertifizieren lassen. Fachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Güte-und Überwachungsgemeinschaft zu führen, über die erforderlichen Gerätschaften und über sachkundiges Personal verfügt.
Nach dem 1. August 2017 dürfen diese Arbeiten an Heizölverbraucheranlagen nur noch durchgeführt werden, wenn das Zertifikat vorliegt. Zur Heizöltankanlage zählen dabei der Tank selbst, die Füll- und Entnahmeleitungen sowie die Lüftungsleitung. Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem Sanitär-Heizung-Klima-Betriebe, Maler und Lackierer und Tankreiniger.
Das Zertifizierungsverfahren besteht aus zwei Etappen: der Betrieb wird Mitglied einer Überwachungsgemeinschaft. Außerdem muss ein technisch verantwortlicher Mitarbeiter des Betriebes an einer einschlägigen Schulung teilnehmen und eine Prüfung ablegen. Wichtig: Die Zertifizierung muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Fachbetriebsschulungen mit Kenntnisnachweis für Fachbetriebe bietet in Baden-Württemberg der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima an. Weitere Informationen können bei Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg(at)hwk-mannheim.de erfragt werden.



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Datum: 07.07.2017 - 08:03 Uhr
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