Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten: Bankenfachverband kritisiert Entscheidung des BGH
(ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 4. Juli in
einem Urteil zu Bearbeitungsentgelten bei Unternehmenskrediten
geäußert und ist zum Schluss gelangt, dass diese unzulässig sind. Der
Bankenfachverband kritisiert diese Entscheidung des BGH als
unangemessen.
Bearbeitungsentgelte bei gewerblichen Krediten waren schon immer
fester Bestandteil der unternehmerischen Freiheit und der
Vertragsfreiheit, die besagt, dass Unternehmer Verträge eigenständig
miteinander aushandeln dürfen. "Genauso wie ein Gewerbetreibender
seine Preise in mehrere Einzelbestandteile aufteilen darf, sollte
dies auch Kreditinstituten möglich sein", sagt Peter Wacket,
Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. "Mit seinen Äußerungen
erschüttert der BGH die Rechtssicherheit für Unternehmen", so Wacket
weiter.
Die Auswirkungen des Urteils auf die Finanzierungsbranche sind
nicht leicht abzuschätzen. Sie hängen je nach Bank davon ab, in
welchem Maße und auf welche Art Bearbeitungsentgelte genommen wurden.
Textfassung der Presseinformation
https://ssl.bfach.de/media/file/14521.docx
Der Bankenfachverband vertritt die Interessen der Kreditbanken in
Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für die Finanzierung
von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art. Die
Kreditbanken haben mehr als 170 Milliarden Euro an Verbraucher und
Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur.
Pressekontakt:
Bankenfachverband
Stephan Moll,
Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
stephan.moll(at)bfach.de
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Datum: 04.07.2017 - 10:10 Uhr
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