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Pro-bono-Beratung: Abgrenzung zu anderen Formen unentgeltlicher Consultingleistungen und hohe Transparenz notwendig

ID: 1468612


(ots) - Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU)
weist darauf hin, dass Pro-bono-Projekte Leistungen sind, die von
Consultingunternehmen unentgeltlich und im Hinblick auf das
Gemeinwohl angeboten und durchgeführt werden. Das können zum Beispiel
Beratungstätigkeiten für Non-Profit-Organisationen, aber auch die
Institutionen der Öffentlichen Hand sein. Entscheidend aus BDU-Sicht
ist aber, dass mit Pro-bono-Projekten nicht die Erwartung von
Gegenleistungen - z.B. spätere entgeltliche Aufträge - verbunden ist.
Eine sich kurz- oder mittelfristig anschließende, kostenpflichtige
Beauftragung für ein Beratungsprojekt im selben Themenumfeld bewertet
der Branchenverband der Consultingwirtschaft sehr kritisch. Ralf
Strehlau, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
(BDU): "Man muss im Consultingmarkt sauber zwischen wirklichen
Pro-bono-Projekten und anderen nicht vergüteten Beratungsleistungen
differenzieren." Letztere seien eher eine Art Vorleistung im Sinne
einer Vertriebsinvestition, die - rechtlich auch nicht angreifbar -
für neue oder zusätzliche Geschäftsimpulse sorgen soll. "Solche
vertrieblich motivierten Projekte dürfen nicht unter dem Label ''Pro
bono'' laufen", so Strehlau. Daher sei eine hohe Transparenz in den
Vereinbarungen zwischen Auftraggebern und Dienstleistern unabdingbar.
Es sei auch bedenklich, wenn Beratungstätigkeiten, die üblicherweise
von Auftraggebern vergütet werden, vom Auftraggeber als
Pro-bono-Leistung angenommen werden. "In der Öffentlichen Hand gilt
nicht ohne Grund für größere Mandate das Vergaberecht. Entfällt
dieses Recht durch die Annahme von Pro-bono-Aktivitäten, wird auch
der freie Wettbewerb gefährdet", so Jörg Sarnes, Vorsitzender des
BDU-Fachverbands Öffentlicher Sektor.

In Deutschland gebe es eine Vielzahl an Unternehmensberatungen,




die sich auf den Öffentlichen Sektor spezialisiert haben. Für jede
noch so komplexe Aufgabe könnten daher immer mehrere Consultinghäuser
in Frage kommen. Der BDU betrachtet die vergaberechtlichen Regelungen
als außerordentlich wichtiges Element der Wirtschaftsordnung. Eine
direkte Beauftragung einzelner Unternehmensberatungen ohne
Betrachtung konkurrierender Angebote sei hierdurch weitestgehend
ausgeschlossen und ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet.

Über den BDU

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) vertritt die
deutsche Consultingwirtschaft mit ihren bundesweit 29 Milliarden Euro
Umsatz und rund 140.000 Mitarbeitern. Damit zählt der BDU weltweit zu
den drei führenden Wirtschafts- und Berufsverbänden der
Consultingwirtschaft.

www.bdu.de



Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Joseph-Schumpeter-Allee 29, 53227 Bonn
Klaus Reiners (Pressesprecher)
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, klaus.reiners(at)bdu.de

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Datum: 29.06.2017 - 04:30 Uhr
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