Weser-Kurier: Mirjam Mollüber Google
(ots) - Natürlich ist es leicht zu behaupten, dass die 
Entscheidung der EU-Kommission überfällig war. Sieben Jahre brauchte 
die Behörde, um den Internetriesen in die Schranken zu weisen. Doch 
genau darum geht es: eine erdrückende Beweislast zu schaffen. Dazu 
analysierte die Wettbewerbsaufsicht 1,7 Milliarden Suchanfragen. 
Trotz der Rekordstrafe in Höhe von 2,42 Milliarden Euro bleibt die 
Summe hinter den Erwartungen zurück. Immerhin hätte die EU-Kommission
das Unternehmen mit bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes bestrafen 
können: etwa sechs Milliarden Euro. Für Konzerne wie Google, die sich
ihre Dienste mit den Daten ihrer Kunden bezahlen lassen, wird das 
Urteil nur eingeschränkt Auswirkungen haben: Denn der Nutzer 
entscheidet, ob er zu diesem Tauschgeschäft bereit ist. Tut er dies 
nicht, kann er Googledienste nicht mehr nutzen. Und genau daraus hat 
das Unternehmen längst Profit geschlagen: Verbraucher wollen bei 
Suchmaschinen die relevantesten Ergebnisse finden. Und wo könnte man 
das besser als beim größten Anbieter? Google hält mehr als 90 Prozent
der Marktanteile. Google hat längst gewonnen. Daran wird auch das 
Urteil nichts ändern.
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion(at)Weser-Kurier.de
Original-Content von: Weser-Kurier, übermittelt durch news aktuell
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.06.2017 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1467969
Anzahl Zeichen: 3112
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bremen
Telefon:
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 41 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weser-Kurier: Mirjam Mollüber Google
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Weser-Kurier (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







