businesspress24.com - Verkehrsrecht - Info in Baden-Baden: Was darf die Polizei?
 

Verkehrsrecht - Info in Baden-Baden: Was darf die Polizei?

ID: 1467478

Die Verkehrskontrolle der Polizei unterliegt klaren gesetzlichen Regeln


(businesspress24) - BADEN-BADEN / RASTATT / BÜHL. Wer im Rückspiegel seines Autos die Worte "STOPP POLIZEI" liest, der ist zunächst einmal verunsichert. Was passiert mit mir? Wie sehen meine Rechte aus? Was kommt auf mich zu? Wie muss ich mich verhalten? "Ganz klar. In dieser Ausnahmesituation steigt der Puls. Die Polizei hat das Recht, Verkehrsteilnehmer zu Verkehrskontrolle und Kontrolle der Fahrtüchtigkeit anzuhalten. Gründe für die Verkehrskontrolle müssen die Polizeibeamten zunächst nicht angeben", so Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, der in der Anwaltskanzlei Hafen | Kemptner | Stiefvater Mandanten vorwiegend aus Baden-Baden, Bühl und Rastatt im Verkehrsrecht betreut.



Rechtsanwalt Dr. Müller betreut Mandanten aus Baden-Baden / Rastatt im Verkehrsrecht



Die Beamten sind berechtigt, die Vorlage der Papiere - Ausweis, Führerschein, Fahrzeugschein - zu fordern. Verbandskasten, Warnwesten, Warndreieck muss der Fahrzeughalter vorweisen können. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei durch die Kontrolle erst einen Anfangsverdacht für eine Straftat findet. "Eine Durchsuchung des Fahrzeugs kann aber erst dann erfolgen, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Mitwirken muss man nicht.

Wenn keine Gefahr im Verzug vorliegt, müssen sich die Polizisten mit einem Richter in Verbindung setzen. Kann dieser nicht erreicht werden, muss ein Staatsanwalt hinzugezogen werden. Ohne richterlichen Beschluss muss man im Rahmen einer Verkehrskontrolle nicht seinen Kofferraum öffnen.", so Rechtsanwalt Dr. Christian Müller (Baden-Baden / Bühl).



Rechtsanwalt Dr. Müller (Baden-Baden / Bühl), rät bei einer Verkehrskontrolle zur Ruhe





Rechtsanwalt Dr. Christian Müller, dessen Kanzlei Hafen | Kemptner | Stiefvater in Baden-Baden und Bühl vertreten ist, rät bei einer Verkehrskontrolle zu Ruhe und Besonnenheit. So sollte man ohne Aufforderung nicht aus dem Auto steigen. Man sollte ein Stück weit das Fenster öffnen im Fahrzeug ruhig warten, bis ein Beamter an der Fahrertür ist. "Um Missverständnisse vorzubeugen - suchen Sie Ihre Papiere erst auf Bitten der Beamten. Man sollte freundlich aber selbstbewusst agieren. Bei einer Verkehrskontrolle gilt der Satz "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Jede Maßnahme kann juristisch durch einen Anwalt geprüft werden. Auch die Polizei kann Fehler machen, die zu einem Beweisverwertungsverbot führen können. "Nicht alles was als Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat geahndet wird, ist auch eine.", weiß Rechtsanwalt Dr. Christian Müller. Das fängt beim Handy am Steuer an, geht über Parkverstöße bis hin zu Alkoholvergehen. Im Falle eines Bußgeldes muss man schnell handeln und zum Anwalt. Die Frist für den Einspruch beträgt nur zwei Wochen für den Einspruch.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1977 in Bühl gegründet und betreut seitdem erfolgreich zahlreiche Mandanten. Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung u. a. auf den Gebieten des Verkehrsrechts, Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht. Seit 2017 ist die Kanzlei neben dem Hauptsitz in Bühl auch in Baden-Baden vertreten.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Dr. Christian Müller
Eisenbahnstraße 23
77815 Bühl
mail(at)webseite.de
07223 - 97 92 4 - 10
https://www.hafen-kemptner.de/



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Impulse des Hotels Montefila für den Urlaub 50plus
Ehefrau wartet 45 Jahre auf ihr Brautkleid
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.06.2017 - 18:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1467478
Anzahl Zeichen: 3125

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Christian Müller
Stadt:

Bühl


Telefon: 07223 - 97 92 4 - 10

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 33 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verkehrsrecht - Info in Baden-Baden: Was darf die Polizei?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater



 

Who is online

All members: 10 568
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 73


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.