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Bundesregierung soll Umsetzung der Empfehlungen des 1. NSU-Untersuchungsausschussesüberprüfen lassen

ID: 1466308


(ots) - Heute wird der zweite NSU-Untersuchungsausschuss
des Deutschen Bundestages seinen Abschlussbericht beschließen. Erneut
hat der Ausschuss überfraktionell wichtige Aufklärungsarbeit
geleistet. Was aber wurde bisher von den Empfehlungen des ersten
NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages umgesetzt? Das Deutsche
Institut für Menschenrechte hat der künftigen Bundesregierung jetzt
in einer Stellungnahme empfohlen, die Umsetzung wesentlicher
Empfehlungen des ersten NSU-Untersuchungssauschusses überprüfen zu
lassen.

"Der Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses vom
August 2013 sollte der Auftakt für einen weitreichenden Reformprozess
in Polizei und Justiz sein. Bislang fehlt jedoch eine unabhängige
Untersuchung der tatsächlichen Konsequenzen in der Praxis", erklärte
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung der
Stellungnahme am 22. Juni. So müsse untersucht werden, ob und wie
sich die Arbeit der Strafverfolgung durch Polizei und
Staatsanwaltschaft tatsächlich verändert habe. Es stelle sich auch
die Frage, ob rassistisch motivierte Straftaten in angemessener Weise
wahrgenommen und verfolgt würden und ob im Rahmen der Ermittlungen
ein angemessener und sachgerechter Umgang mit den Betroffenen
erfolge.

"Es hat zwar wichtige Änderungen in den Rechtsgrundlagen für die
Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben, um die
Effektivität bei der Strafverfolgung rassistisch motivierter
Straftaten zu steigern. Ob diese jedoch tatsächlich zu einer
Veränderung der Ermittlungspraxis geführt haben, ist bislang unklar",
so Follmar weiter. Zahlreiche Initiativen, Organisationen und
Betroffene berichteten immer wieder über Defizite bei der
Strafverfolgung rassistisch motivierter Taten und diskriminierendes




Handeln durch die Behörden. "Die künftige Bundesregierung wie auch
die Regierungen der Länder sollten sich daher darauf verständigen,
eine unabhängige Untersuchung in Auftrag zu geben. Möglich und
sinnvoll wäre eine solche Untersuchung auch dann, wenn sich nicht
alle Länder daran beteiligen", erklärte Follmar.

Weitere Informationen:

Stellungnahme: Werden die Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages tatsächlich umgesetzt?
Künftige Bundesregierung sollte unabhängige Untersuchung initiieren.
(22.06.2017) http://ots.de/aQYlw



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Tel.: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
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Datum: 22.06.2017 - 04:47 Uhr
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