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Neuverteilung der UKW-Frequenzen in Hof und den Landkreisen Hof und Wunsiedel rechtmäßig / Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

ID: 1460403


(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 31.
Mai entschieden, dass die vom Medienrat der Bayerischen
Landeszentrale für neue Medien (BLM) im Oktober 2015 beschlossenen
Zuweisungen der UKW-Frequenz 88,0 MHZ und der zugeordneten
Füllsenderfrequenz zur Verbreitung des Programms Radio Euroherz sowie
der Frequenzen 94,0 MHz und 97,3 MHz für die Verbreitung des
Programms extra radio rechtmäßig sind. Insbesondere werde die
Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 22 GG der Klägerin extra
radio durch die Zuweisung nicht verletzt. extra radio war gegen den
Beschluss des Medienrats der BLM vorgegangen. Vor der Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts hatten bereits das Verwaltungsgericht
Bayreuth und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage
abgewiesen.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht der
Landeszentrale ein verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender
Ermessens- und Gestaltungsspielraum bei der Auswahlentscheidung zu,
wenn die zur Verfügung stehenden Übertragungskapazitäten für den
lokalen Hörfunk nicht zur Berücksichtigung sämtlicher grundsätzlich
berücksichtigungsfähiger Programmangebote ausreichen. Zudem habe die
BLM ihre Prognose, der Klägerin extra radio werde es möglich sein
nach einem Wechsel auf die zugewiesenen Frequenzen hinreichende
Werbeeinnahmen für einen wirtschaftlichen Programmbetrieb zu
erzielen, nachvollziehbar begründet.

Die Entscheidung des Medienrats muss jetzt spätestens sechs Monate
nach der Urteilsverkündung durch das Bundesverwaltungsgericht
umgesetzt werden.



Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Flieger
Pressesprecher
Tel.: (089) 638 08-313
wolfgang.flieger(at)blm.de

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Datum: 01.06.2017 - 10:35 Uhr
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