Geht''s auch mal ohne Kindersitz? / R+V24: Führerscheinwissen im Test
(ots) - Mal schnell die Nachbarin mit ihrer fünfjährigen
Tochter ein Stück mitnehmen - geht das auch ohne Kindersitz? Nein: 93
% der deutschen Autofahrer sehen das ganz richtig, wie eine Studie 
des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Für Kinder bis 12 Jahre und 
bis zu einer Größe von 150 cm sind spezielle Rückhaltevorrichtungen 
vorgeschrieben", sagt Sina Schmitt, Kfz-Expertin der R+V24 
Direktversicherung. "Schließlich geht es um die Sicherheit der 
Kinder."
   Damit Kinder im Auto sicher geschützt sind, brauchen sie einen 
Kindersitz. Denn ein üblicher Sicherheitsgurt ist auf Erwachsene 
ausgerichtet und kann bei einem Kind unter 1,50 m nicht exakt 
angelegt werden. Die Folge: Der Gurt geht über den Hals statt über 
die Schulter - und das Kind könnte bei einer Vollbremsung oder einem 
Unfall stranguliert werden. Die richtige Auswahl von Babyschale, 
Kindersitz oder Sitzerhöhung ist daher wichtig und abhängig von Alter
und Größe des Kindes.
   "Fährt das Kind angegurtet, aber ohne Kindersitz im Auto mit, 
droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro", so die Kfz-Expertin. "Ganz 
ohne Sicherung sind es 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger 
Verkehrssünderkartei." Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf nur 
mit abgeschaltetem Airbag verwendet werden. Ansonsten droht ein 
Verwarnungsgeld von bis zu 25 Euro. Nicht erlaubt ist auch, ein Kind 
in einem nicht oder nicht mehr zugelassenen Kindersitz zu befördern. 
Diese müssen die Prüfnorm ECE-R 44/03 oder höher aufweisen. Stellt 
die Polizei fest, dass im Fahrzeug keine Möglichkeit besteht, die 
Kinder ausreichend zu sichern, weil zum Beispiel gar kein Kindersitz 
vorhanden ist, kann sie sogar die Weiterfahrt untersagen.
   Auch auf Versicherungsleistungen kann sich der Verstoß gegen die 
Sicherungspflicht auswirken: Kommt es zu einem Unfall, kann die 
Versicherung die Leistungen ganz oder teilweise verweigern, wenn das 
Kind nicht vorschriftsmäßig im Kindersitz gesichert war - selbst wenn
der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde.
   "Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung 
   Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche 
Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie 
gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer 
R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen 
getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im 
Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem 
regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über 
richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf
http://bit.ly/2lGvA95
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Datum: 31.05.2017 - 05:30 Uhr
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