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Kostenfallen beim Energieeinkauf vermeiden!

ID: 1456509

Gütezeichen erleichtert die Anbieterauswahl


(businesspress24) - sup.- Eine der unbekannten Größen bei unternehmerischen Kalkulationen ist die Kostenentwicklung für den Wärmebedarf. Die Preise auf den internationalen Energiemärkten unterliegen bekanntlich zahlreichen Faktoren, die weder beeinflussbar noch zuverlässig vorhersagbar sind. Bei geschäftlichen Planungen müssen mögliche Mehrausgaben für Raumbeheizung, Prozesswärmeerzeugung oder andere Wärmeaufgaben deshalb stets berücksichtigt werden. Wer hier vorausschauend agiert und die Energieeinkäufe günstig terminiert, dem droht durch die Preisschwankungen zumindest kein Wettbewerbsnachteil. Denn die Konkurrenz ist von den jeweiligen Preissteigerungen ja gleichermaßen betroffen. Umso wichtiger ist es für Unternehmen oder Gewerbebetriebe, dass beim Einkauf der Brennstoffe sowohl die Produktgüte als auch Liefermenge und Abnahmepreis mit den ausgehandelten Modalitäten übereinstimmen. Dies ist leider in vielen Fällen schwer oder gar nicht überprüfbar: Ob ein Brennstoffhändler z. B. die vereinbarte Heizölqualität in der von den Zählern ausgewiesenen Menge in den Tank gefüllt hat, bleibt letztlich eine Frage des Vertrauens. Hier können größere Abweichungen durch unzulängliche Messtechnik am Tankwagen tatsächlich die Bilanz beeinflussen. Das gilt auch, wenn die Abrechnung des Lieferanten verdeckte Aufschläge enthält.



Solche Kostenfallen lassen sich nur durch höchstmögliche Transparenz und Qualitätssicherung bei den Energiehändlern vermeiden. Ein wichtiges Kriterium für die Anbieterauswahl sollte deshalb stets das RAL-Gütezeichen Energiehandel sein. Dieses seit vielen Jahren anerkannte Prädikat ist eine Kennzeichnung für Lieferzuverlässigkeit, die nur streng überwachten Händlern verliehen wird (www.guetezeichen-energiehandel.de). Waren, Lager, Fuhrpark und Betriebsabläufe müssen den strengen Vorgaben der RAL-Richtlinien entsprechen, deren Einhaltung regelmäßig von externen Sachverständigen kontrolliert wird. Die Befüll- und Messeinrichtungen der Lieferfahrzeuge stehen bei den unangemeldeten Prüfterminen besonders im Fokus, damit die Käufer sich auf die Korrektheit der Lieferscheinangaben verlassen können. Um die notwendige Preistransparenz zu gewährleisten, müssen die Händler jederzeit aktuelle Preislisten mit echten Endpreisen für alle angebotenen Brennstoffe bereitstellen.



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Datum: 22.05.2017 - 07:15 Uhr
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