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Hartz-IV und das Grundrecht auf Berufsfreiheit

ID: 1454596


(LifePR) - Wer Hartz IV bezieht, muss jede Arbeit annehmen, die zumutbar ist. Wer das nicht tut, wird sanktioniert. Gibt es so etwas wie ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und widerspricht die Sanktionspraxis der Jobcenter nicht der geforderten Qualifizierung? Antworten gibt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD).
Immer dann, wenn es um Hartz-IV-Empfänger geht, wird die Forderung nach Weiterbildung und Qualifikation laut. Die Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik muss den gesellschaftlichen Rahmen schaffen, dass Qualifikation für jeden möglich und bezahlbar ist. Die Realität sieht aber leider ganz anders aus. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): ?Die Sanktionspraxis der Jobcenter lässt Betroffenen keine Wahl. Wer ein Stellenangebot ablehnt, wird sanktioniert. Und Sanktionen, die meiner Meinung nach verfassungsrechtlich nicht möglich sein sollten, verschlimmern die Lage. Noch weniger Geld als das garantierte Existenzminimum ist für Betroffene der seelische und wirtschaftliche Ruin. Dass der Frust größer wird als die Lust, ist eine logische Folge.?
Die Strategien der Arbeitsagenturen und Jobcenter haben sich in den letzten Jahren geändert. Es ist nicht mehr wichtig, dass einem Arbeitslosen die Möglichkeit gegeben wird, seine Qualifikation den Gegebenheiten anzupassen. Stattdessen hat die Arbeitsförderung das Ziel den Arbeitslosen in irgendeine, meist unterbezahlte oder befristete Tätigkeit zu zwängen. Zum Wohl des Niedriglohnstandortes Deutschland.
?Wer aus eigenen Kräften seine Qualifikation verbessern möchte, gleichzeitig aber Hartz IV beziehen muss, hat schlechte Karten?, sagt der DSD-Geschäftsführer. ?Diese Menschen sind auf die mehr oder meist weniger sinnvollen Angebote der Jobcenter angewiesen.?
Schließen sich die geforderte Qualifikation und die Sanktionspraxis also gegenseitig aus? ?Ja?, sagt Hoffmann, ?denn mit dem Druck durch Sanktionen wird dem Betroffenen das Recht auf berufliche Selbstbestimmung genommen. Wer nicht mitspielt, wird bestraft.?




Noch immer steht aus, ob die Sanktionspraxis verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist; das Sozialgericht Gotha ist diesbezüglich mit einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht herangetreten. Der erste Versuch im Jahr 2015 wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen. In diesem Jahr werden sich die Karlsruher Richter mit diesem Thema jedoch befassen müssen. ?Und bis die Sanktionen endlich der Vergangenheit angehören, sollte jeder Betroffene diese Bescheide fachkundig prüfen lassen. Unser Verein kann dabei kostenlos helfen?, so Uwe Hoffmann.

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Datum: 09.05.2017 - 03:06 Uhr
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