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Kosten der Arbeitslosigkeit gesunken? Mehr Ausgaben für Hartz IV

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(LifePR) - Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind 2015 auf 56 Milliarden Euro ?gesunken?. Gleichzeitig aber sind die Kosten für Hartz IV für den Bund um 200 Millionen Euro gestiegen. Das liege daran, dass immer mehr Arbeitslose immer schneller in Hartz IV abrutschen würden, so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD).
Je nachdem wie man Zahlen darstellt, können sie beim Leser positiv oder negativ interpretiert werden. Der Laie, der liest, dass die Kosten der Arbeitslosigkeit* im Jahr 2015 erstmals wieder gesunken sind, wird dem Mantra der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt schnell zustimmen. Doch das verkläre die Problematik, sagt Uwe Hoffmann der Geschäftsführer des DSD (www.mehr-hartz4.net): ?Offiziell spricht man immer von der guten Konjunktur. Wer Hartz IV beziehen muss, merkt davon aber nichts. Wenn also immer mehr Arbeitslose in Hartz IV abrutschen, was vom Bund bezahlt wird, und die Betroffenen dank Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs oder als Aufstocker aus der Statistik fallen, erklärt sich die sinkende Arbeitslosigkeit von selbst.?
Der Topf in der Arbeitslosenversicherung wächst weiter an. Mittlerweile spricht man von 16 Milliarden Euro Überschuss, die sich in diesem Jahr anhäufen werden. ?Von diesem Kostenrückgang profitiert also nur die Bundesagentur für Arbeit (BA)?, so Hoffmann. Die steigenden Kosten für das ALG II schultere schließlich der Bund, letztlich also der Steuerzahler, der auch in die Arbeitslosenversicherung bezahle, sagt der DSD-Geschäftsführer; genau genommen bezahle der Steuerzahler also ALG I und ALG II.
?Für mich persönlich sind diese Zahlenspiele Augenwischerei. Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger steigt, aber die Zahlenjongleure verstehen es, immer mehr von ihnen aus der Statistik zu rechnen. Das ist gerade so als ob man seine Schulden über einen Kredit finanziert und sich dann über den gesunkenen Dispo freut?, so Hoffmann. Wer ALG II bezieht, muss um jeden ihm zustehenden Cent kämpfen, weswegen der DSD e. V. jedem Betroffenen eine kostenlose Überprüfung der Bescheide anbietet.




*Zu diesen Kosten gehören die staatlichen Ausgaben für Arbeitslosengeld und Sozialleistungen sowie rechnerisch entgangene Steuern, bzw. Sozialabgaben.

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Datum: 18.04.2017 - 03:01 Uhr
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