Blitzermarathon 2017: Beteiligung der Bundesländer weiter sinkend
(ots) - Der diesjährige Blitzermarathon findet am 19. April
in vereinzelten Bundesländern statt. Die Effizienz der Aktion ist 
jedoch zweifelhaft. Dies zeigt auch die sinkende Beteiligung der 
Bundesländer. Seit Jahren weist Geblitzt.de, das größte Portal zur 
kostenlosen Prüfung von Bußgeldverfahren, auf die fehlende 
Nachhaltigkeit des umstrittenen Marathons hin und belegt dieses mit 
konstant hohen Anmeldezahlen bei der angebotenen Dienstleistung - 
unabhängig von zusätzlichen Kontrollen.
   Bestätigung findet diese Auffassung auch durch Vertreter der 
Politik. Diese bezweifeln ebenfalls einen nachhaltigen Effekt. 
Dementsprechend nehmen in diesem Jahr nur noch 6 Bundesländer am 
Blitzermarathon teil. Die übrigen Bundesländer setzen ihre 
Prioritäten ungleich, was den Einsatz von Polizeikräften angeht.
   Ein weiteres Problem sieht Jan Ginhold, Geschäftsführer von 
Geblitzt.de, in der Fehlerquote bei Bußgeldverfahren. "Durch die 
ohnehin schon hohe Belastung der Behörden, nehmen Fehler während des 
Blitzermarthons, wahrscheinlich noch zu." Er empfiehlt Betroffen 
daher, Bußgeldverfahren immer prüfen zu lassen.
   Geblitzt.de bietet als kostenlose Dienstleistung die Prüfung von 
Bußgeldverfahren an. In den vergangenen 4 Jahren wurden knapp 70.000 
Anmeldungen bearbeitet. Für die Qualität des Angebotes sprechen auch 
über 118.000 Likes auf der Facebookseite des Portals. Weitere 
Informationen über Geblitzt.de und den angebotenen Service finden Sie
unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
   Über Geblitzt.de
   Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt). 
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre 
Bußgeldbescheide prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen.
Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen,
Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.
   Geblitzt.de vermittelt hierfür eigene Verkehrsrechtsanwälte, die 
den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige 
Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der 
Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein. 
Anschließend prüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist 
das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine 
Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene 
Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. 
Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle 
weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im 
Fahreignungsregister) hinnehmen.
   Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die 
Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt 
Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer 
Prozessfinanzierung.
   Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die 
Betroffenen kostenlos.
Pressekontakt:
CODUKA UG (haftungsbeschränkt)
Jan Ginhold
Telefon: 030 / 22 90 88 180
E-Mail: presse(at)coduka.de
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Datum: 13.04.2017 - 07:22 Uhr
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