businesspress24.com - Grenzen der Barrierefreiheit für Mieter
 

Grenzen der Barrierefreiheit für Mieter

ID: 1445710


(LifePR) - Nach Angaben der ARAG Experten müssen Wohnungseigentümer es dulden, wenn ein gehbehinderter Mitbewohner einen Treppenlift oder eine Rollstuhlrampe einbauen lassen möchte. Anders sieht es aber aus, wenn es um einen Personenaufzug im Treppenschacht geht. Dann benötigt der betroffene Eigentümer die Zustimmung der kompletten Eigentümergemeinschaft. In einem konkreten Fall wollte ein 80-jähriger Mieter, der seit knapp vierzig Jahren mit seiner Frau im fünften Stock eines Plattenbaus lebte, einen Aufzug sogar auf eigene Kosten einbauen lassen. Ansonsten drohte dem Ehepaar ein Wohnungswechsel, da die Treppen zunehmend schwerer zu bewältigen waren. Zudem betreuten sie in der Wohnung regelmäßig ihre schwerbehinderte Enkelin. So tragisch es für das alte Ehepaar auch ist, wurde ihnen der Umbau aber richterlich untersagt, da in diesem Fall von solch gravierenden Umbaumaßnahmen und Folgekosten für Betrieb und Instandhaltung auszugehen war, dass die Mitmieter diese Maßnahme nicht mittragen mussten. Zudem wäre der Einbau eines Fahrstuhls im Treppenschacht des Hauses mit weiteren Nachteilen für die Mitbewohner verbunden, da Stellfläche für Kinderwagen und Räder verloren ginge und keine sperrigen Gegenstände durch das Treppenhaus transportiert werden könnten (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 96/16).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Eier besser nicht abschrecken
Digitales Erbe: Warum man seinen Online-Nachlass regeln sollte
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 10.04.2017 - 03:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1445710
Anzahl Zeichen: 2970

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 38 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grenzen der Barrierefreiheit für Mieter
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 330


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.