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Ab 01.02.2017 - Neue Informationspflichten für Unternehmer

ID: 1445125

Ab 10. Februar 2017 gelten neue Informationspflichten für Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Onlinehandel


(LifePR) - Am 01.04.2016 trat das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) in Kraft. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist die nationale Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (2013/11/EU).
Damit Unternehmen sich auf die neue Regelung einstellen konnten, galten die §§ 36, 37 VSBG, welche die Informationspflichten für Unternehmer gegenüber Verbrauchern regeln, erst ab dem 01.02.2017.
Das Gesetz dient dazu, Verbrauchern und Unternehmern bei Streitigkeiten eine außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren zu erleichtern. Zu diesem Zweck verpflichtet die ADR-Richtlinie (EU) alle Mitgliedstaaten, Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern aus Kauf- oder Dienstleistungsvertrag neben dem Gerichtsweg auch außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung der Richtlinien im VSBG fokussiert auf eine einvernehmliche Streitbeilegung.
Gemäß § 36 Abs. 1 VSBG muss der Unternehmer den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber in Kenntnis setzen, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern er eine Website oder AGB verwendet.
Die Informationen müssen nach § 36 Abs. 2 VSBG auf der Website des Unternehmers vorgehalten werden, sofern dieser eine Website unterhält. Verwendet der Unternehmer AGB, müssen diese Informationen auch in den AGBs gesondert aufgeführt werden.
Zwar hat der Gesetzgeber eine Privilegierung für kleine Unternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern vorgesehen. Jedoch ist diese Privilegierung zeitlich gleitend und muss jedes Jahr aufs Neue überprüft werden.
Es ist daher der sinnvollere und sicherere Weg, von Anfang an die erforderlichen Informationen für die Schlichtungsstelle auf der Website oder in den AGBs zu hinterlegen, wenn man sich zu einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bereit erklärt oder verpflichtet.




Auch Start-ups sollten von Anfang an darauf achten, die Informationspflichten des VSBG einzuhalten, da sonst Abmahnungen drohen.
CLLB Rechtsanwälte erstellt gern für Sie Ihre AGBs oder prüft, ob Ihre AGBs noch auf dem aktuellen Stand sind und ob bzw. wie diese ergänzt werden müssen.
 

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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Datum: 06.04.2017 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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