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Winkelmeier-Becker/Sütterlin-Waack: Verbot von Kinderehen zügig umsetzen

ID: 1443986


(ots) - Union begrüßt Kabinettsbeschluss und Start des
parlamentarischen Verfahrens

Nach langem Drängen der Union auf ein gesetzliches Verbot von
Kinderehen liegt dem Bundeskabinett nun ein Gesetzentwurf zur
Verabschiedung vor. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin
Sabine Sütterlin-Waack:

Winkelmeier-Becker: "Verheiratete Kinder und Jugendliche dürfen
wir in Deutschland nicht ihrem Schicksal überlassen. Ein starker
Staat muss die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der überwiegend
minderjährigen Mädchen verlässlich schützen. Wir begrüßen, dass der
Gesetzentwurf wesentliche Inhalte aus dem Positionspapier der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgreift. Vor allem, dass Jugendämter
auch verheiratete minderjährige Flüchtlinge in Obhut nehmen müssen.
So können alle weiteren Schritte zum Wohl der Kinder und Jugendlichen
unternommen werden. Am Ende des Weges muss grundsätzlich eine
Beendigung der Ehe stehen. Wichtig ist auch, dass wir zukünftig ein
sanktionsbewehrtes Verbot von rein religiösen oder kulturellen Ehen
mit Minderjährigen einführen. So verhindern wir am Staat vorbei
geschlossene Kinderehen. Denn für uns steht fest: Kinderehen passen
nicht zu unseren Werten."

Sütterlin-Waack: "In der jüngeren Vergangenheit haben deutsche
Behörden vermehrt verheiratete minderjährige Flüchtlinge registriert.
Zum Stichtag des 31. Juli 2016 waren im Ausländerzentralregister
1.475 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit
dem Familienstand "verheiratet" gespeichert, ca. 80 Prozent
weiblichen Geschlechts. Davon haben 361 Betroffene noch nicht einmal
das 14. Lebensjahr vollendet. Dieses Phänomen stellt sowohl die
deutsche Rechtsordnung als auch unsere Gesellschaft vor große




Herausforderungen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie der
Vorrang des Kindeswohls sind Grundsäulen unseres gesellschaftlichen
Zusammenlebens und unseres Werteverständnisses. Ehen mit
Minderjährigen sind damit unvereinbar.

Deswegen ist es richtig, die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18
Jahre festzusetzen. Nach ausländischem Recht geschlossene Kinderehen
sind künftig mit unter 16-jährigen laut des nun vorliegenden
Gesetzentwurfs nichtig. Ehen von Minderjährigen zwischen 16 und 18
Jahren sind durch ein Gericht aufzuheben. Dabei dürfen den
minderjährigen Betroffenen keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen
Nachteile entstehen."



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Datum: 04.04.2017 - 11:10 Uhr
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