Bei Alkohol am Steuer gibt es weniger Geld von der Haftpflicht
(LifePR) - ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und sich einen Teil des übernommenen Unfallschadens von ihm zurückholen kann, wenn Alkohol im Spiel ist. In einem konkreten Fall hatte eine Autofahrerin im angetrunkenen Zustand mit 0,67 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden zwar, aber verlangte eine Rückerstattung der Kosten von 75 Prozent. Da 0,67 Promille bereits eine erhebliche Alkoholisierung darstellen und der Fahrfehler alkoholtypisch war, musste die Frau zahlen (Amtsgericht Darmstadt, Az.: 317 C 137/14).
Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 04.04.2017 - 04:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1443745
Anzahl Zeichen: 3808
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 34 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei Alkohol am Steuer gibt es weniger Geld von der Haftpflicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).