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Steuervorteil für Autogas: Bundesrat befürwortet Verlängerung bis 2023 / Anerkennung der Autogas-Vorteile wichtiges Signal an den Deutschen Bundestag

ID: 1443330


(ots) - Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG)
begrüßt, dass sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 31. März
zum Energiesteuergesetz für eine Fortführung der steuerlichen
Begünstigung für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen hat. Der Verband
wertete den Beschluss als wichtiges Signal für die nun anstehenden
Beratungen im Deutschen Bundestag.

"Der Bundesratsbeschluss erkennt ausdrücklich an: Autogas leistet
einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der
Luftschadstoffemissionen. Den Steuervorteil synchron für alle
Gaskraftstoffe zu verlängern, ist umweltpolitisch nur konsequent",
kommentiert DVFG-Vorsitzender Rainer Scharr die Entscheidung vom
vergangenen Freitag. Darüber hinaus spiegele der Beschluss die
Wertschätzung der gut ausgebauten Autogas-Tankstelleninfrastruktur
wider. "Der Alternativkraftstoff ist bundesweit an rund 7.000
Tankstellen erhältlich - dies bleibt ein ausschlaggebender Faktor,
insbesondere für die Akzeptanz beim Verbraucher", so Scharr. Nun sei
der Deutsche Bundestag am Zug. Die Bestätigung des Steuervorteils für
Autogas knüpfe sowohl an den Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 als
auch an den Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Juli 2015 an.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.



Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse(at)dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

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Datum: 03.04.2017 - 07:40 Uhr
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