businesspress24.com - Persönlichkeitsrechte für Hoeneß - Gefängnis ist ein Rückzugsraum
 

Persönlichkeitsrechte für Hoeneß - Gefängnis ist ein Rückzugsraum

ID: 1442435


(LifePR) - Bayern-Chef Uli Hoeneß war auch während seiner Zeit in Haft eine durchaus prominente Persönlichkeit. Aber auch im Knast gelten die Grundsätze des Persönlichkeitsschutzes. Diese Erfahrung musste ein Mithäftling machen, der mit Hilfe einer eingeschmuggelten Kugelschreiber-Kamera Schnappschüsse vom FC-Bayern-Star machte und versucht hatte, diese zu verkaufen.
Der Knast-Paparazzi wurde jetzt vom Amtsgericht Landsberg zu 14 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, die Kamera-Schmugglerin kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Es war beim Verkaufsversuch geblieben. Die Strafanzeige war von Hoeneß selbst gestellt worden. Dass bei der Verurteilung die Höchststrafe von 2 Jahren Freiheitsentzug fast erreicht wurde, lag am langen Vorstrafenregister des Angeklagten, der sich sogar in der Haft weiterer Straftaten schuldig gemacht hatte.
Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: "Ein Gefängnis erfüllt ebenso wie eine private Wohnung alle Ansprüche an einen privater Rückzugsraum - von daher ist die vorgenommene Verletzung des Persönlichkeitsrechtes juristisch nichts Besonderes und auch das hohe Strafmaß ist nachvollziehbar."
Ungewollte Fotoaufnahmen verletzen Persönlichkeiten - ob prominent oder nicht - erheblich. Die Missachtung eines solchen Rückzugsbereichs ist eine zu bestrafende Persönlichkeitsrechtsverletzung. Oder anders gesagt: "Auch ein Gefängnis ist kein rechtsfreier Raum."

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Medienrechts.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Arno Lampmann ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und als Partner bei LHR - Kanzlei für Marken, Medien, Reputation - Ansprechpartner für alle Themen des Medienrechts.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kostenerstattung bei Augen OPs -  LASIK statt Brille  – Linsentausch – BGH beurteilt Fehlsichtigkeit als Krankheit – Gute Erfolgsaussichten für die Du
Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.03.2017 - 08:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1442435
Anzahl Zeichen: 3141

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

n


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 45 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Persönlichkeitsrechte für Hoeneß - Gefängnis ist ein Rückzugsraum
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm&Rosenbaum Partnerschaft



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 234


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.