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Maag: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein

ID: 1441755


(ots) - Entgelttransparenz ist ein wichtiger Schritt zur
Durchsetzung geschlechtergerechter Löhne

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit großer Mehrheit für
das Entgelttransparenzgesetz ausgesprochen, das morgen im Deutschen
Bundestag zur Abstimmung steht. Dazu erklärt die Vorsitzende der
Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag:

"Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Beschäftigte unabhängig
vom Geschlecht den gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten müssen.
Solche fairen Arbeitsbedingungen liegen auch im Interesse der
Arbeitgeber.

Wenn das statistische Bundesamt die bereinigte Lohnlücke zwischen
Frauen und Männern auf sechs Prozent beziffert, ist eindeutig, dass
das Gebot, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu
zahlen, in der Praxis zumindest noch nicht vollständig verwirklicht
ist. Diese Ungerechtigkeit können wir nicht hinnehmen. Als
Gesetzgeber nehmen wir daher unseren Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2
GG ernst und wirken mit dem Entgelttransparenz auf Gleichstellung
auch in Lohnverhältnissen hin. Mit dem Entgelttransparenz schaffen
wir deswegen bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten: Nur
wenn sie wissen, wo sie im Gehaltsgefüge stehen, können sie gezielt
auf Augenhöhe verhandeln. Nicht mehr und nicht weniger. Das sind wir
den Frauen schuldig.

Selbstverständlich müssen die bürokratischen Belastungen für die
Wirtschaft dabei so gering wie möglich sein. Hier ist der vorliegende
Entwurf ein guter Kompromiss zwischen den berechtigten Anliegen der
Frauen und denen der Unternehmen."

Hintergrund:

In Deutschland beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen
Frauen und Männern bezogen auf das durchschnittliche
Bruttostundenentgelt immer noch 21 Prozent (sogenannte unbereinigte
Lohnlücke). Bei gleicher formaler Qualifikation und ansonsten




gleichen Merkmalen beträgt der statistisch messbare
Entgeltunterschied nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 14.
März 2017 immer noch 6 Prozent (sogenannte bereinigte Lohnlücke).
Hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, indem er die Transparenz
von Entgeltregelungen und Entgeltstrukturen erhöht.



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Datum: 29.03.2017 - 05:48 Uhr
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