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Baugewerbe begrüßt die Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters: Landesregister dürfen daneben aber nicht aufrechterhalten werden

ID: 1441723


(ots) - "Das Baugewerbe begrüßt den heute vom Kabinett
beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten
Wettbewerbsregisters. Ein solches Register kann dazu beitragen, dass
öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die
keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im
Wettbewerb fair verhalten haben." So der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. "Aus Sicht der
Bieter macht ein bundesweites Wettbewerbsregister allerdings nur dann
Sinn, wenn im Gegenzug sämtliche Landesregister abgeschafft werden.
Ansonsten droht ein Doppelsystem von Bundes- und Landesregistern mit
unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren. Dies würde die
Situation für alle Bieter deutlich erschweren", mahnt Pakleppa.
Befürwortet wird die Einrichtung einer zentralen Prüfungsstelle, die
einheitlich die von Unternehmen durchgeführten
Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet. Hierdurch wird verhindert, dass
unterschiedliche Vergabestellen eine durchgeführte Maßnahme
unterschiedlich bewerten. Dies schafft für die Bieter
Rechtssicherheit.

Pakleppa fordert abschließend: "Bislang fehlt im Gesetzentwurf
jedoch ein Anspruch des Bieters auf Schadensersatz wegen zu Unrecht
aufgenommener Eintragungen bzw. Untätigkeit bei der Löschung
fehlerhafter Eintragungen. Zur Klarstellung ist ein solcher
Schadensersatzanspruch in das Gesetz aufzunehmen."



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de, www.zdb.de

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Datum: 29.03.2017 - 05:24 Uhr
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