Weniger Streitfälle bei den Kfz-Schiedsstellen (FOTO)

(ots) - 
   Um sechs Prozent zurückgegangen ist die Zahl der Anträge bei den 
bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen. Das ergab die ZDK-Bilanz 2016. Von
den insgesamt 10 537 Anträgen (11 216 in 2015) wurden 88,6 Prozent (9
340) im Vorverfahren auf kurzem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und
Kfz-Betrieb geregelt. 
   Lediglich 1 197 Anträge (11,4 Prozent) gelangten vor eine 
Schiedskommission. Davon endeten 554 Fälle (46,3 Prozent) mit einem 
Vergleich. In 184 Fällen (15,4 Prozent) entschied die Kommission für 
den Antragsteller, in 242 Fällen (20,2 Prozent) gegen ihn. Die 
restlichen 217 Verfahren waren bis zum Jahresende 2016 noch nicht 
abgeschlossen gewesen.
   Auch im Jahr 2016 bezogen sich die meisten Anträge (8 704 oder 
82,6 Prozent) auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten nicht
nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen, unsachgemäße 
Arbeit sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte 
Arbeiten.
   Bei den insgesamt 1 833 Anträgen an die 
Gebrauchtwagen-Schiedsstellen standen technische Fahrzeugmängel ganz 
oben auf der Liste, gefolgt von Unfallschäden. Fast keine Bedeutung 
mit nur 27 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen. 
   "Das gut funktionierende, freiwillige Schlichtungsverfahren im 
Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970", betont 
ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. "Aufgrund der Vorschriften des
Verbraucherstreit-Beilegungsgesetzes gewinnt es neue Bedeutung." 
Demnach müssen Kfz-Betriebe seit 1. Februar 2017 darüber informieren,
ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. "Die Innungsbetriebe können
ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die branchenspezifischen 
Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen." Dort kümmern sich Fachleute um 
den Streitfall. Zur Schiedskommission gehören Vertreter des 
Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und 
vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand 
(DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige 
einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt 
ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.
   Die Wege sind kurz, die Schlichtung ebenso. Nach ein bis drei 
Monaten gibt es eine Entscheidung. Vor Gericht dauert das Verfahren 
in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf  Monate. 
Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der 
Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Die Anrufung ist mit
einem Formblatt unkompliziert. Zu finden ist es auf der Internetseite
www.kfz-schiedsstellen.de. Dort sind die Schiedsstellen nach 
Bundesländern gelistet. 
   Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden 
nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen 
schenken. Zu erkennen sind sie am blau-weißen Meisterschild.
Pressekontakt:
Ulrich Köster
ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
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Datum: 27.03.2017 - 04:18 Uhr
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