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Europäische Kommission will Fluggäste vor Instransparenz von Fluggastportalen schützen

ID: 1440275


(ots) - Wie die führende Touristik-Fachzeitschrift fvw
heute auf ihrer online Seite fvw.de berichtet, greift die Europäische
Kommission konsequent gegen Fluggastportale durch. Einigen Agenturen
für Fluggastentschädigungen wird "nicht korrektes Vorgehen und
Fehlverhalten" vorgeworfen. Die nationalen Behörden sollen nun
prüfen, ob gegen geltende EU-Vorschriften für Verbraucherschutz-,
Vermarktungs- und Datenschutzrecht verstoßen wird.

Im Mittelpunkt der Kritik stehen falsch ausgewiesene Endpreise,
nicht eindeutig angegebene Vertragslaufzeiten und irreführende
Verbraucherobliegenheiten. Diese Praktiken veranlassen aus Sicht der
EU-Kommission den Durchschnittsverbraucher zu einem
Vertragsabschluss, den er andernfalls womöglich nicht getätigt hätte.
Ferner werden das Anwerben von Geschäftsreisenden sowie unerbetenes
Telemarketing für unzulässig erklärt.

"Wir begrüßen die Haltung der EU-Kommission ausdrücklich", bemerkt
Lars Watermann, Geschäftsführer des Fluggast-Sofortentschädigers
EUflight.de GmbH. Vor allem bei den zahlreichen Inkasso-Portalen
werden Kunden über online und offline Marketingkampagnen regelmäßig
mit einer Entschädigung ´bis zu 600 EUR´ gelockt. Dieser Art des
Kundenfangs bedienen nahezu alle Fluggastportale, vom jungen Startup
bis zum Marktführer. "Es wäre wünschenswert, wenn die nationalen
Behörden und die Verbraucherverbände diesem Treiben ein Ende setzen.
Wer angetreten ist, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen,
sollte ihnen gegenüber zumindest transparent und ehrlich sein", so
Watermann weiter.

Über EUflight.de:

Im Juli 2015 hat EUflight.de mit der Fluggast-Sofortentschädigung
ein neues Marktsegment geschaffen. Fluggäste müssen nicht - wie bei
herkömmlichen Fluggastportalen - monatelang auf das Ergebnis der
Inkasso-Bemühungen warten, sondern erhalten ihre Ausgleichszahlung




innerhalb von 24 Stunden. Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch
wenn EUflight.de den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht
durchsetzen konnte, kann der Fluggast die ausgezahlte Entschädigung
behalten. Die Service-Gebühr beträgt 35% zzgl. MwSt. und wird für
allfällige Anwalts- und Gerichtskosten, Kundenservice und Marketing
verwendet.



Rückfragen und Abruf der Stellungnahme der EU-Kommission:
Dana Wittmaack
Tel: 040/822209622
E-Mail: presse(at)euflight.de
Rödingsmarkt 9
20459 Hamburg
www.euflight.de

Original-Content von: EUflight GmbH, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 24.03.2017 - 04:34 Uhr
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