Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing? LG München wendet sich an den EuGH
(LifePR) - Filesharing und der Streit um Verletzungen des Urheberrechts beschäftigt immer wieder die Gerichte. Das Landgericht München I hat sich nun mit Beschluss vom 17. März 2017 an den EuGH gewandt, um klären zu lassen, inwieweit die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit den europäischen Regelungen zum Urheberrecht vereinbar ist.
Der BGH hatte mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den Schutz von Ehe und Familie bei Filesharing-Vorwürfen gestärkt (Az.: I ZR 154/15). Bei Familienanschlüssen sei, so der Senat, der Umfang der sekundären Darlegungslast ?im Lichte des Verfassungs- und Unionsrecht zu bestimmen und die widerstreitenden Grundrechte im Wege der praktischen Konkordanz zu einem möglichst schonenden Ausgleich zu bringen.?
In dem Fall hatte ein abgemahnter Anschluss-Inhaber versichert, dass er zum Zeitpunkt des illegalen Uploads nicht zu Hause war. Seine Ehefrau habe auch Zugang zu dem Internetanschluss und zudem habe der Router erhebliche Sicherheitslücken aufgewiesen.
Im Ergebnis hat der BGH eine regelmäßig bestehende Verpflichtung des abgemahnten Anschlussinhabers, das Internetnutzungsverhalten seines Ehegatten lückenlos zu dokumentieren, ebenso verneint wie eine regelmäßige Pflicht zur Untersuchung des Computers des Ehegattens gegen dessen Willen.
Der BGH urteilte, dass der Anschlussinhaber in diesem Fall seiner sekundären Darlegungslast ausreichend nachgekommen sei.
Ähnlich gestaltet sich eine Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung vor dem Landgericht München I. Hier soll der Inhaber eines Internet-Anschlusses ein Hörbuch im Wege des Filesharings illegal zur Verfügung gestellt haben. Der Beklagte bestreitet den Vorwurf und hat angegeben, dass seine Eltern ebenfalls Zugang zu seinem Internet-Anschluss haben.
Durchsetzbarkeit der Urheberschutzrechte
Nach der Rechtsprechung des BGH könnte die Schadensersatzklage vor dem LG München I ins Leere laufen, da nicht festzustellen ist, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Das LG München I hat offenbar Zweifel, ob sich durch die Rechtsprechung des BGH Urheberschutzrechte wirksam durchsetzen lassen. Der EuGH soll daher entscheiden, ob sich so die vom europäischen Recht geforderten wirksamen und abschreckenden Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing durchsetzen lassen oder ob die Rechtsprechung des BGH europäischem Recht entgegensteht.
Es ist daher davon auszugehen, dass das Thema Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing die Gerichte noch länger beschäftigen wird.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg, Berlin und München hat weitere Informationen zum Urheberrecht unter http://www.rosepartner.de/... zusammengefasst.
ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin, München und Mailand zur Verfügung.
Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen
- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht & Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Recht
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin, München und Mailand zur Verfügung.
Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen
- Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht & Steuerberatung
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Internationales Recht
Datum: 22.03.2017 - 05:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1439419
Anzahl Zeichen: 5379
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
burg
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 51 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing? LG München wendet sich an den EuGH
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ROSE&PARTNER LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).