businesspress24.com - Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten
 

Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten

ID: 1436911


(LifePR) - Ein Verbot des Tragens eines Kopftuches am Arbeitsplatz ist unter Umständen rechtens, wenn weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell verboten sind. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Allein der einzelne Wunsch eines Kunden, dass keine Frau mit Kopftuch für ihn Leistungen erbringt, genügt laut ARAG Experten allerdings nicht für ein Verbot. Vielmehr muss es dafür gute Gründe geben. Anlass der aktuellen EuGH-Urteile waren Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war eine Rezeptionistin nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden. Zuvor hatte sie angekündigt, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von ?politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen? nicht erlaubte. Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar, erklärten die Luxemburger Richter. Allerdings könne es um ?mittelbare Diskriminierung? gehen, also eine Regelung, die Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung besonders benachteiligt. Dies könne jedoch gerechtfertigt sein, etwa um politische, philosophische oder religiöse Neutralität gegenüber Kunden zu wahren, erläuterten die Richte die Entscheidung (EuGH, Az.: C-157/15 und C-188/15).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Anderes Schiff kein Reisemangel
Rettungsdienst kann straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen verlangen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.03.2017 - 04:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436911
Anzahl Zeichen: 2112

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 59 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitgeber dürfen Kopftücher am Arbeitsplatz verbieten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 254


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.