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Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Porsche Macan diesel/Macan diesel S, Cayenne diesel/Cayenne diesel S und Panamera diesel vom Dieselskandal betroffen ist?

ID: 1435201


(ots) - Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei ROGERT &
ULBRICH macht PORSCHE-Dieselfahrer darauf aufmerksam, dass auch die
Fahrzeuge der Marke PORSCHE und der Typen Macan, Cayenne und Panamera
vom Dieselabgasskandal betroffen sind.

Obwohl derselbe Motor in den Fahrzeugen der Typen Macan, Cayenne
und Panamera einerseits und den Fahrzeugen der Typen Macan S und
Cayenne S andererseits verbaut sei, liege erstaunlicherweise
lediglich eine Rückrufaktion für den Macan/Macan S vor. Das bedeute
aber nicht, dass die anderen vorgenannten Fahrzeuge nicht vom
Abgasbetrug betroffen seien, erläutern die Anwälte.

"Viele PORSCHE-Fahrer haben darauf vertraut, dass die von ihnen
erworbenen Fahrzeuge einen guten Kompromiss zwischen sportlich-agilem
Fahren und ökonomischer und ökologischer Effizienz darstellen. Sie
fühlen sich zu Recht durch den Hersteller und den Volkswagen-Konzern
betrogen, da die betroffenen Fahrzeuge die für sie geltenden
europäischen Umweltnormen nur unter Verwendung einer unzulässigen
Abschalteinrichtung einhalten. Für die kleinen Diesel unter dem Namen
EA 189 sei das vielen bereits bekannt, für die größeren 6-Zylinder
setze sich diese Erkenntnis erst langsam durch", erläutert
Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Anwaltskanzlei.

Sein Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ergänzt: "Wir
haben mittlerweile alleine 60 Macan/Macan S-Dieselfahrzeuge, für die
wir den Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen. Nachdem die Porsche SE
zunächst ein Einlenken signalisiert hatte, der Ankündigung dann aber
nichts folgte, haben wir mittlerweile die ersten Klagen eingereicht -
viele weitere werden folgen".

PORSCHE bestreit die Verwendung einer illegalen
Abschalteinrichtung, so die Anwälte weiter. Aus diesem Grunde sähen
sie sich veranlasst, neben "der rechtlichen Durchsetzung der




Ansprüche der Geschädigten auch den technischen Nachweis" zu
erbringen, gibt Rechtsanwalt Ulbrich zu verstehen.

Mit besonderer Spannung verfolgen die Rechtsanwälte die sinkenden
Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die vom Abgasbetrug
betroffenen Fahrzeuge. Insbesondere im Stuttgarter Raum wird der
Preisverfall in den kommenden Monaten eklatant sein, so die
Einschätzung der Anwälte. Die Betroffenen seien dann nicht nur von
einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität betroffen sondern
auch von einem erheblichen Eingriff in ihr Vermögen. Dieser Griff ans
Portemonnaie müsse jedoch nicht wehrlos hingenommen werden. Da die
Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, bestehe die Möglichkeit,
den Kaufpreis von dem Händler und/oder dem Hersteller
zurückzuverlangen. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für die
gefahrenen Kilometer müsse man sich in diesem Falle anrechnen lassen.
Der entsprechende Auskehrungsbetrag liege bereits jetzt zumeist
erheblich über dem zu erzielenden Marktpreis beim Verkauf eines
entsprechenden Fahrzeugs.

Nähere Informationen haben die Anwälte unter
auto-rueckabwicklung.de zur Verfügung gestellt.



Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft

Königsallee 2b
Regus, Eingang gegenüber Dreischeibenhaus, 5. Etage
40212 Düsseldorf

+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/310638-10 (Fax)
http://www.auto-rueckabwicklung.de
Rogert(at)ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell

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