Wussten Sie eigentlich, dass Ihr Porsche Macan diesel/Macan diesel S, Cayenne diesel/Cayenne diesel S und Panamera diesel vom Dieselskandal betroffen ist?
(ots) - Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei ROGERT & 
ULBRICH macht PORSCHE-Dieselfahrer darauf aufmerksam, dass auch die 
Fahrzeuge der Marke PORSCHE und der Typen Macan, Cayenne und Panamera
vom Dieselabgasskandal betroffen sind.
   Obwohl derselbe Motor in den Fahrzeugen der Typen Macan, Cayenne 
und Panamera einerseits und den Fahrzeugen der Typen Macan S und 
Cayenne S andererseits verbaut sei, liege erstaunlicherweise 
lediglich eine Rückrufaktion für den Macan/Macan S vor. Das bedeute 
aber nicht, dass die anderen vorgenannten Fahrzeuge nicht vom 
Abgasbetrug betroffen seien, erläutern die Anwälte.
   "Viele PORSCHE-Fahrer haben darauf vertraut, dass die von ihnen 
erworbenen Fahrzeuge einen guten Kompromiss zwischen sportlich-agilem
Fahren und ökonomischer und ökologischer Effizienz darstellen. Sie 
fühlen sich zu Recht durch den Hersteller und den Volkswagen-Konzern 
betrogen, da die betroffenen Fahrzeuge die für sie geltenden 
europäischen Umweltnormen nur unter Verwendung einer unzulässigen 
Abschalteinrichtung einhalten. Für die kleinen Diesel unter dem Namen
EA 189 sei das vielen bereits bekannt, für die größeren 6-Zylinder 
setze sich diese Erkenntnis erst langsam durch", erläutert 
Rechtsanwalt Ulbrich, Partner der Anwaltskanzlei.
   Sein Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ergänzt: "Wir 
haben mittlerweile alleine 60 Macan/Macan S-Dieselfahrzeuge, für die 
wir den Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen. Nachdem die Porsche SE
zunächst ein Einlenken signalisiert hatte, der Ankündigung dann aber 
nichts folgte, haben wir mittlerweile die ersten Klagen eingereicht -
viele weitere werden folgen".
   PORSCHE bestreit die Verwendung einer illegalen 
Abschalteinrichtung, so die Anwälte weiter. Aus diesem Grunde sähen 
sie sich veranlasst, neben "der rechtlichen Durchsetzung der 
Ansprüche der Geschädigten auch den technischen Nachweis" zu 
erbringen, gibt Rechtsanwalt Ulbrich zu verstehen.
   Mit besonderer Spannung verfolgen die Rechtsanwälte die sinkenden 
Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die vom Abgasbetrug 
betroffenen Fahrzeuge. Insbesondere im Stuttgarter Raum wird der 
Preisverfall in den kommenden Monaten eklatant sein, so die 
Einschätzung der Anwälte. Die Betroffenen seien dann nicht nur von 
einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität betroffen sondern 
auch von einem erheblichen Eingriff in ihr Vermögen. Dieser Griff ans
Portemonnaie müsse jedoch nicht wehrlos hingenommen werden. Da die 
Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, bestehe die Möglichkeit, 
den Kaufpreis von dem Händler und/oder dem Hersteller 
zurückzuverlangen. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für die 
gefahrenen Kilometer müsse man sich in diesem Falle anrechnen lassen.
Der entsprechende Auskehrungsbetrag liege bereits jetzt zumeist 
erheblich über dem zu erzielenden Marktpreis beim Verkauf eines 
entsprechenden Fahrzeugs.
   Nähere Informationen haben die Anwälte unter 
auto-rueckabwicklung.de zur Verfügung gestellt.
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Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist
Rogert & Ulbrich
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Regus, Eingang gegenüber Dreischeibenhaus, 5. Etage
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+49 (0)211/310638-10 (Fax)
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Datum: 09.03.2017 - 06:15 Uhr
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