Dieselgate: OLG Braunschweig macht Musterkläger gegen VW bekannt und eröffnet Musterverfahren
(ots) - Das Oberlandesgericht Braunschweig hat uns 
soeben per E-Mail vorab mitgeteilt, dass es die DEKA Investment GmbH 
zum Musterkläger benannt hat. Damit hat das Gericht das 
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG eröffnet.
   Damit erhalten VW-Aktionäre, Porsche-Aktionäre sowie Erwerber von 
Derivaten auf VW-Aktien ab sofort die Möglichkeit 
Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG zum Musterverfahren 
anzumelden. Laut Pressemitteilung des OLG Braunschweig beläuft sich 
die geltend gemachte Schadenssumme der 1.470 ausgesetzten 
Anlegerklagen auf insgesamt rund 1,9 Mrd. Euro. Darüber hinaus sind 
ca. weitere 70 Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht 
Braunschweig anhängig, über deren Aussetzung das Landgericht 
Braunschweig noch entscheiden wird. Das Gesamtvolumen der beim 
Landgericht Braunschweig anhängigen insgesamt rund 1.540 
Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beziffert 
sich auf ca. 8,8 Mrd. Euro.
   "Auf diese Möglichkeit hatten viele Anleger bereits lange 
gewartet", erläutert Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und 
Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte Düsseldorf. "Schließlich 
besteht erst jetzt die Möglichkeit der Anmeldung von 
Schadensersatzansprüchen , welche deutlich kostengünstiger ist als 
eine eigene Klage", so Dr. Meschede weiter. Die Anmeldung hemmt den  
Lauf der Verjährung, so dass der Schadensersatzanspruch bis zum 
Ausgang des Musterverfahrens gesichert wird.
   "Aktionären, die nicht rechtsschutzversichert sind, empfehlen wir 
daher im Regelfall ihren möglichen Schadensersatzanspruch nunmehr zum
Musterverfahren anzumelden statt zu klagen", so Dr. Meschede.
   Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie
   Gute Chancen auf die erfolgreiche Geltendmachung von 
Schadensersatz erkennt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht 
vor allem für die Aktionäre, die VW-Aktien nach dem 23. Mai 2014 
erworben und bis zum Bekanntwerden des Abgasskandals am 18.09.2015 
gehalten haben. "Vielversprechend ist die Geltendmachung des 
sogenannten Kursdifferenzschadens", so Dr. Meschede weiter. Er geht 
von einem geschätzten Kursdifferenzschaden in Höhe von etwa 61,80 EUR
je Vorzugsaktie und 55,65 EUR je Stammaktie aus. Es handelt sich 
hierbei um die Differenz zwischen den Schlusskursen im Xetra-Handel 
am Freitag, 18.09.2015, und den Schlusskursen am Dienstag, 
22.09.2015.
   Dr. Meschede und sein Team von mzs Rechtsanwälte stehen 
betroffenen Aktionären ab sofort gerne für die Anmeldung der 
Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren zu Verfügung.
Pressekontakt:
Dr. Thomas Meschede
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
mzs Rechtsanwälte
0211/69002-54
meschede(at)mzs-recht.de
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Datum: 08.03.2017 - 05:01 Uhr
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