Rheinische Post: Chef der Polizeigewerkschaft attackiert Innenminister
(ots) - Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen
Polizeigewerkschaft, wehrt sich gegen Vorwürfe, er kassiere doppeltes
Gehalt. "Was läuft da für eine miese Kampagne?", fragte er gegenüber
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).
Die Äußerung von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), keine Details zu
kennen, kommentierte er mit den Worten: "Ich bin erstaunt darüber."
Weitere Einzelheiten wollte er mit Hinweis auf die laufenden
Ermittlungen nicht nennen. Er bestritt aber energisch, zwei Gehälter
zu beziehen. "Ich bekomme ein Teilzeitgehalt vom Land und eine
Aufwandsentschädigung von der Gewerkschaft", so Wendt. Beide Bezüge
zusammen entsprächen dem Gehalt eines Hauptkommissars von rund 4400
Euro im Monat. Wendet bedauerte, in einem Interview zunächst
verschwiegen zu haben, dass er vom Land unterstützt werde: "Das war
großer Mist." Aber mit diesem Fehler müsse er leben. Auf die Frage,
ob er schon an Rücktritt vom Amt des Gewerkschaftsvorsitzenden
gedacht habe, sagte Wendt: "Keine Sekunde. Auf keinen Fall." Von der
eigenen Gewerkschaft, aber auch aus Kreisen anderer Gewerkschaften
werde er vielmehr ermuntert, standhaft zu bleiben. Am Donnerstag wird
sich der Innenausschuss des Landtags mit dem Fall Wendt befassen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.03.2017 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1434253
Anzahl Zeichen: 4000
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Innenpolitik
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 35 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Chef der Polizeigewerkschaft attackiert Innenminister
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).