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Bundestag muss Standortauswahlgesetz zur Atommülllager-Suche nachbessern

ID: 1433880


(ots) - Als "nicht ausreichend" kritisiert der Vorsitzende
des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert
Weiger, den Entwurf für das neue Standortauswahlgesetz zur
Atommülllagerung, der am Mittwoch in den Bundestag eingebracht
werden soll. "So kann das durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit
verlorengegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche nicht wieder
aufgebaut werden", so Weiger.

Mit der Gesetzesnovelle beabsichtigt die Bundesregierung, die
Vorschläge der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe"
umzusetzen. Der Gesetzentwurf ignoriere jedoch wichtige Vorschläge
der Kommission, sagte Weiger, dies müsse der Bundestag korrigieren.

"Es fehlen wesentliche Elemente wie ein wirksames Exportverbot für
Atommüll und Maßnahmen für umfassende Transparenz", sagte Weiger. So
sei durch das Gesetz in seiner jetzigen Fassung ein Export von
Atommüll aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich in die USA nicht
ausgeschlossen. "Insbesondere die Regelungen zu Bürgerbeteiligung,
Rechtsschutz und Transparenz im Suchverfahren müssen dringend
nachgebessert werden", so der BUND-Vorsitzende. Er forderte mehr
Rechte für das Nationale Begleitgremium und die Regionalkonferenzen
sowie ein öffentliches Informationsregister für alle Unterlagen des
Suchverfahrens.

Zudem müsse das Gesetz an entscheidenden Stellen über die
Vorschläge der Kommission hinausgehen, sagte Weiger, sonst werde der
nötige Vertrauensaufbau für das Standortauswahlverfahren nicht
gelingen können. Bislang fehle etwa eine Rechtsschutzmöglichkeit in
der wichtigen ersten Phase des Standortauswahlverfahrens. Außerdem
sehe der Gesetzentwurf keine Mindestzahl untertägiger Untersuchungen
vor. "Dringend erforderlich ist eine verbindlich festgelegte Zahl von
Erkundungen in verschiedenen geologischen Formationen wie Granit, Ton




und Salz", forderte Weiger. Nur so könne sichergestellt werden, dass
es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in
Deutschland zu einem fairen Vergleich von Standorten mit
verschiedenen Gesteinsarten komme.

Wichtig sei außerdem, im Gesetz eine klare Beschränkung des
Suchverfahrens auf hochradioaktiven Müll zu verankern. "Das
Suchverfahren für hoch radioaktiven Atommüll darf nicht mit
zusätzlichem Atommüll aus der Asse oder aus der Urananreicherung
belastet werden. Für nicht hochradioaktive Abfälle muss unverzüglich
ein eigenes Standort-Suchverfahren gestartet werden", forderte der
BUND-Vorsitzende.

Mehr Informationen:

BUND-Stellungnahme zum Entwurf des neuen Standortauswahlgesetzes:
www.bund.net/standag-novelle

Interaktive Grafik zum Atomendlager-Suchverfahren mit BUND-Kritik:
www.atommuell-lager-suche.de



Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Atomexperte, Tel. 030-27586-421, E-Mail:
thorben.becker(at)bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressesprecherin,
Tel. 030-27586-464, E-Mail: presse(at)bund.net, www.bund.net

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Datum: 07.03.2017 - 03:00 Uhr
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