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Stuttgarter Dieselfahrverbot: Jetzt Auto zurückgeben und Zukunft sichern!

ID: 1431142


(ots) - Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei ROGERT &
ULBRICH macht Dieselfahrer in Baden-Württemberg darauf aufmerksam,
dass die grün-schwarze Landesregierung am 21.02.2017 entschieden hat,
dass für die Landeshauptstadt Stuttgart ab dem 01.01.2018 ein
Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis Euro 5-Norm eingeführt wird. Es
werde dementsprechend "eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ein
Dieselfahrzeug, das nicht die Euro 6-Norm erfüllt, im Stuttgarter
Stadtgebiet auch nur anzulassen", erläutert Rechtsanwalt Ulbrich.

Mit besonderer Spannung verfolgen die Rechtsanwälte die sinkenden
Preise auf dem Gebrauchtwagenmarkt für die vom Abgasbetrug
betroffenen Fahrzeuge. Insbesondere im Stuttgarter Raum wird der
Preisverfall in den kommenden Monaten eklatant sein, so die
Einschätzung der Anwälte. Die Betroffenen seien dann nicht nur von
einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität betroffen sondern
auch von einem erheblichen Eingriff in ihr Vermögen.

Dieser Griff ans Portemonnaie müsse jedoch nicht wehrlos
hingenommen werden. Da die meisten Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal
betroffen sind, bestehe die Möglichkeit, den Kaufpreis von dem
Händler und/oder dem Hersteller zurückzuverlangen. Lediglich eine
Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse man sich in
diesem Falle anrechnen lassen. Der entsprechende Auskehrungsbetrag
liege bereits jetzt in aller Regel erheblich über dem zu erzielenden
Marktpreis beim Verkauf eines entsprechenden Fahrzeugs.

Die Anwälte betonen, dass sich dies nicht nur auf Fahrzeuge aus
dem VW-Konzern beziehe sondern auch auf viele andere Automarken. Eine
entsprechende Fahrzeugliste sei unter www.auto-rueckabwicklung.de für
das rechtsuchende Publikum zur Verfügung gestellt worden. Angesichts
der zu erwartenden Verfahrensdauer vor den Landgerichten sei es
dringend Zeit, die bestehenden Ansprüche rechtshängig zu machen,




zumal eine außergerichtliche Einigung mit den entsprechenden Händlern
und Herstellern zumeist aussichtslos sei.

Aus anwaltlicher Sicht raten die Anwälte zum jetzigen Zeitpunkt
ausdrücklich nicht zum Erwerb eines Diesel- sondern zum Erwerb eines
Benzin-/Hybrid- oder Elektrofahrzeugs.



Pressekontakt:
Tobias Ulbrich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
Dozent FOM Hochschule
Pilot JAR - FCL, SEP, MEP, NFQ,

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte
- eingetragene Partnerschaftsgesellschaft -
Amtsgericht Essen PR-Nr.: 1801
Königsallee 2b
40212 Duesseldorf

Telefon: (0049) (0) 211/310638-0
Fax: (0049) (0) 211/310638-10
E-Mail: ulbrich(at)ru-law.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 27.02.2017 - 04:15 Uhr
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