Auch zwei Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
(LifePR) - Nach Auskunft der ARAG Experten können Arbeitnehmer, denen vom Chef kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, Aufwendungen für das heimische Büro von der Steuer absetzen. Die Höchstgrenze dafür liegt in der Regel bei 1.250 Euro. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, gibt es keine Höchstgrenze. Dann können sogar sämtliche Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Zwei heimische Büros können wiederum nicht angerechnet werden. Zum einen nutzt der Steuerpflichtige niemals beide gleichzeitig und zum anderen ist der Höchstbetrag personen- und objektbezogen. Er kann daher grundsätzlich nur einmal im Jahr gewährt werden (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 2 K 1595/13, nicht rechtskräftig).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.02.2017 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1430928
Anzahl Zeichen: 2106
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 40 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch zwei Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).