businesspress24.com - Saisonkennzeichen bei Oldtimern sind erlaubt
 

Saisonkennzeichen bei Oldtimern sind erlaubt

ID: 1429141

Bundesrat konkretisiert Zulassungsverordnung - Einbußen bei Kfz-Steuer


(LifePR) - Die Besitzer von Oldtimern können ihr Auto auch nur wenige Monate zulassen und dafür ein Saisonkennzeichen nutzen. Darauf macht die Onlineausgabe der Zeitschrift auto motor und sport aufmerksam. Bislang galt unter den Liebhabern von Oldtimern der Glaube, dass man ein H-Kennzeichen nicht mit einem Saisonkennzeichen kombinieren kann. Doch wirklich verboten war das bislang nicht, aber auch nicht ausdrücklich als Möglichkeit in der Zulassungsverordnung genannt.
Jetzt hat der Bundesrat am 10. Februar eine Klarstellung beschlossen und in die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) hineingeschrieben, dass H- und Saisonkennzeichen kombiniert werden dürfen. So heißt es in § 9 Absatz 3 jetzt ausdrücklich: ?Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 [?] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden." Und damit auch jeder Zweifel verschwindet, hat der Bundesrat noch eine weitere Passage eingefügt: ?Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich."
Von dieser Klarstellung sind aktuell rund 388.000 Halter von Oldtimern betroffen, darunter 344.000 Pkw. Diese können jetzt ihre Oldtimer beispielsweise nur in den Sommermonaten zulassen statt wie bisher üblich für das ganze Jahr. Der Bund rechnet mit Kfz-Steuer-Mindereinnahmen von 10 Millionen Euro im laufenden Jahr und 20 Millionen Euro jährlich ab 2018. Hinzu kämen nicht abschätzbare Einbußen bei der Versicherungssteuer.
Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt pauschal 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für alle anderen Kfz. Das Aufkommen aus der Kfz-Steuer von Oldtimern beträgt aktuell jährlich rund 72 Millionen Euro.
Die eindeutige Regelung wird mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums wirksam, das alle 4 Wochen erscheint.




www.auto-motor-und-sport.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Die neue Ninja von KAWASAKI 2017.
Powerriegel - Supertest für Focals Endstufe Impulse 4.320
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.02.2017 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1429141
Anzahl Zeichen: 3037

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

ttgart


Telefon:

Kategorie:

Auto & Verkehr


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 55 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Saisonkennzeichen bei Oldtimern sind erlaubt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Motor Presse Stuttgart (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Motor Presse Stuttgart



 

Who is online

All members: 10 567
Register today: 2
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 76


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.