Westfalenpost: Fürsorge tut not / Kommentar von Susanne Schlenga zur Situation der Hebammen
(ots) - Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die
Fürsorge der Gemeinschaft", heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes.
Ein Grundrecht, das für alle Phasen des Lebens gelten sollte. Also
auch für den Moment, in dem eine Mutter ihr Kind zur Welt bringt.
Fürsorge bieten dabei seit jeher Hebammen, im Geburtshaus, in der
Klinik oder auch bei der Hausgeburt. Die Frage ist, wie lange noch?
Die finanziellen Belastungen durch Versicherungsprämien und eine
immer aufwändigere Bürokratie machen den Beruf der Hebamme zunehmend
unattraktiv. Nachwuchs lässt sich mit einer so unsicheren Perspektive
nicht gewinnen. Die Folge: Mütter können nur noch in Kliniken
gebären. Gerade auf dem Land ist das oft mit weiten Wegen verbunden.
Geben immer mehr Hebammen auf, haben Frauen nicht mehr die Wahl, wie
und wo sie entbinden können. Das ist die eine gravierende Folge der
Entwicklung. Eine weitere ist in ihrer Wirkung nicht so unmittelbar,
aber nicht weniger weitreichend: Mit den Hebammen geht auch Wissen
verloren. Das, was früher von Frauen in der Familie weitergegeben
wurde, kommt heute oft von der Hebamme. Sie tragen dazu bei, dass
Familie von Beginn an gelingt. Übrigens, auch die Familie steht unter
dem besonderen Schutz unserer Verfassung.
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Datum: 17.02.2017 - 14:35 Uhr
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