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BGA begrüßt Durchbruch bei Insolvenzanfechtung

ID: 1428453


(ots) - "Endlich ist der Durchbruch bei der
Insolvenzanfechtung gelungen. Nach der Eini-gung der Koalition zur
Korrektur des Insolvenzanfechtungsrechts liegen die Hürden künftig
höher. Ratenzahlungen und anderen Zahlungserleichterungen, die
Unternehmen ihren Kunden gewähren, sind nun nicht mehr so einfach von
Insolvenzverwaltern anfechtbar. Damit werden die Fehlentwicklungen
der vergangenen Jahre endlich korrigiert - was für die Unternehmen
mehr Rechts- und Planungssicherheit bedeutet. Von dieser Verbesserung
profitieren Großhändler und unternehmensnahe Dienstleister ganz
besonders." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des
Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA),
anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der
Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach
dem Anfechtungsgesetz durch den Deutschen Bundestag am Abend des 16.
Februars 2016.

Kernanliegen der Gesetzesinitiative ist es, die missbräuchliche
Praxis der Insol-venzverwalter bei der Vorsatzanfechtung einzudämmen.
Unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung der
vergangenen Jahre stützen Insolvenzverwalter ihre Anfechtungen auf
Ratenzahlungsvereinbarungen und andere Zahlungserleichterungen, die
Gläubiger mit ihren Schuldnern vereinbart haben. Die Rückforderungen
der Verwalter betreffen Zahlungen, die bis zu zehn Jahre
zurückliegen. Auf dieser Grundlage ist die Vorsatzanfechtung
mittlerweile zu einem Massenphänomen geworden und richtet gerade bei
kleinen und mittelständischen Unternehmen großen Schaden an. Die
Gewährung von Ratenzahlungen, Stundungen und sonstigen Warenkrediten
sind wichtige Finanzierungsinstrumente, die zur elementaren
Dienstleistungsfunktion gerade von Großhandelsunternehmen gehören.
Damit trifft die Praxis der Insolvenzverwalter den Großhandel im




Kern. Auch unternehmensnahe Dienstleister leiden unter der
Vorgehensweise der Insolvenzverwalter. Deshalb hat sich der BGA seit
mehreren Jahren für eine Korrektur der aktuellen Rechtslage
ein-gesetzt.

"Das Gesetz ist ein bedeutender Beitrag dafür, dass der Großhandel
seine Funktion als Bank des Mittelstands erfolgreich fortführen kann.
Nun kommt es darauf an, dass auch der Bundesrat zügig grünes Licht
gibt", so Börner abschließend.

10, Berlin, 17. Februar 2017



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André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529

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Datum: 17.02.2017 - 04:42 Uhr
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