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Wild pinkeln bleibt verboten!

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(LifePR) - Zu Karneval fließen die Getränke meist in Strömen. Der reichliche Genuss führt dazu, dass sich so mancher Jeck öfter erleichtern muss, als ihm lieb ist. Doch bitte nicht immer direkt an Ort und Stelle!  Laut Gesetz stellt das ?Urinieren in der Öffentlichkeit? eine Erregung des öffentlichen Ärgernisses dar. Dafür kann laut ARAG Experten ein Ordnungsgeld von bis zu 100 Euro fällig werden.
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Rutschgefahr in Karnevalshochburgen
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Datum: 15.02.2017 - 03:23 Uhr
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