Die Weiber sind los...
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(LifePR) - Der Karneval beginnt in den Hochburgen am Donnerstag mit Weiberfassnacht. Wer an diesem Tag feiert und fremde Krawatten abschneidet, folgt nicht nur einem alten Brauch ? sondern kann von den Herren mit gekürzter Krawatte auch auf Schadensersatz verklagt werden. Also besser nachfragen, bevor die Schere zum Einsatz kommt, raten ARAG Experten. Sonst hat der kurze Schlips unter Umständen ein längeres zivilrechtliches Nachspiel.
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Datum: 14.02.2017 - 03:32 Uhr
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