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DStGB zum 16-Punkte-Plan zur Beschleunigung von Abschiebungen

ID: 1426005


(ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
begrüßt den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmenkatalog
zur Beschleunigung von Abschiebungen. Der DStGB fordert seit langem
ein bundesweit abgestimmtes, konsequentes Abschiebemanagement. Die
Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ist dringend notwendig, um die
Kommunen zu entlasten und die Akzeptanz der Bevölkerung für
Flüchtlinge mit Bleibeperspektive nicht zu gefährden.

"Vor den Hintergrund, der derzeit über 250.000 Menschen, deren
Asylanträge 2016 keinen Erfolg hatten, sind die rund 80.000
Rückführungen im vergangenen Jahr viel zu gering", stellte
Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg fest. Der DStGB hatte deshalb
Bund und Länder aufgefordert, konkrete Verfahrensschritte zur
konsequenten Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu verabreden. Wenn
sich an den derzeitigen Verfahren nichts ändere, werden Ende 2017
über 450.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland leben. Dies
würde mindesten 3 Mrd. Euro kosten.

Wesentliche kommunale Forderungen wurden in der Vereinbarung von
Bund und Ländern aufgegriffen. Der DStGB unterstützt insbesondere den
Plan der Bundesregierung, ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung
der Rückkehr sowie sogenannte Bundesausreisezentren zu schaffen,
nachhaltig. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Abschiebungen
sollte bei zentralen Ausreisezentren der Länder und des Bundes
gebündelt und die Geflüchteten gar nicht erst auf die Städte und
Gemeinden verteilt werden. Dies ermöglicht die Bündelung der für die
effektive Durchführung von Abschiebungen erforderlichen Ressourcen.
Der Bund muss ohnehin die häufig schwierigen Verhandlungen mit den
Herkunftsländern führen und kann über die Ausreiszentren auch die
Abschiebungen aus mehreren Bundesländern koordinieren. Darüber hinaus




ist es zielführend, die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber
in ihre Herkunftsländer entschiedener zu unterstützen.



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Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel(at)dstgb.de

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Datum: 09.02.2017 - 15:08 Uhr
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