businesspress24.com - Kein Steuervorteil für Karnevalspartys
 

Kein Steuervorteil für Karnevalspartys

ID: 1425391


(LifePR) - Ein ermäßigter Steuersatz ist für Karnevalsfeiern nur rechtmäßig, wenn die Veranstaltung genug Elemente der traditionellen Brauchtumspflege enthält. Anlass für die Entscheidung ist ein Kostümball, den ein eingetragener Karnevalsverein regelmäßig in Bergisch-Gladbach feiert. Die Veranstaltung vereint Elemente des typischen Karnevals: Die Gäste sind kostümiert, das Dreigestirn gibt sich die Ehre und zu Karnevalsmusik wird ausgelassen gefeiert. Der veranstaltende Verein, der sich u.a. die Pflege des karnevalistischen Brauchtums auf die Fahnen geschrieben hatte, sah sich hier ganz in der Tradition des rheinischen Karnevals und verlangte von den Gästen nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent statt des Regelsteuersatzes von 19 Prozent. Das monierte das zuständige Finanzamt. Der BFH steckte nun enge Grenzen für die ausreichende Brauchtumspflege und die damit einhergehende Steuervergünstigung. Bunte Kostüme, Tänze und Musik reichten dazu jedenfalls nicht aus. Außerdem gibt es auch kommerzielle Veranstalter von Karnevalspartys, die auch nicht den ermäßigten Steuersatz beanspruchen können, erläutern ARAG Experten (BFH, Az.: V R 53/15).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kein Schmerzensgeld bei fehlender Schutzkleidung
Keine steuerliche Entlastung für das heimische Büro
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.02.2017 - 07:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1425391
Anzahl Zeichen: 5839

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 37 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kein Steuervorteil für Karnevalspartys
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 1
Guests online: 113


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.