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Winkelmeier-Becker/Hoppenstedt: Leid von Hinterbliebenen endlich anerkennen

ID: 1425298


(ots) - Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum
Hinterbliebenengeld

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur
Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen. Danach sollen
Hinterbliebene wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden
Menschen künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung für
ihr seelisches Leid fordern können. Hierzu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Hendrik Hoppenstedt:

"Mit dem Hinterbliebenengeld wird eine wichtige Forderung von CDU
und CSU umgesetzt. Mehr als drei Jahre nach Beginn der Koalition
bringt Minister Maas endlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des
Koalitionsvertrages ins Kabinett.

Bislang steht Hinterbliebenen bei einer fremdverursachten Tötung
naher Angehöriger nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie dadurch
selbst einen Schock erleiden, der einer Gesundheitsbeschädigung
entspricht. Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust
eines nahen Angehörigen ausgleichen. Mit dem Anspruch auf
Hinterbliebenengeld kann aber ein Zeichen der Solidarität der
Gesellschaft mit den Hinterbliebenen gesetzt und zumindest ein
symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes erreicht werden.

Gleichzeitig wird ein Wertungswiderspruch im Schadensersatzrecht
beseitigt. Wenn das Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles am
Leben bleibt, hat es derzeit Anspruch auf Ersatz sämtlicher
Vermögens- und Nichtvermögensschäden. Selbst der kurzfristige,
unfallbedingte Nutzungsausfall eines PKW ist zu entschädigen. Im
Falle einer Tötung können die Angehörigen dagegen nur Ersatz der
durch die Tötung zugefügten Vermögensschäden verlangen, wie zum
Beispiel die Kosten der Beerdigung. Ein Schädiger steht derzeit im




Falle der Tötung eines Dritten wirtschaftlich besser da als bei einer
Körperverletzung. Das ist ungerecht. Da ist es nur recht und billig,
wenn auch beim unfallbedingten Verlust des Kindes oder des Ehe- bzw.
Lebenspartners, über den man manches Mal ein ganzes Leben lang nicht
hinwegkommt, ein Hinterbliebenengeld gezahlt werden muss."



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Datum: 08.02.2017 - 06:10 Uhr
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