Der Tagesspiegel: Gina-Lisa Lohfink darf auf niedrigere Strafe hoffen
Generalstaatsanwaltschaft hält Schätzungen zum Honorar für Dschungelcamp-Auftritte für fehlerhaft
(ots) - Berlin - TV-Model und
RTL-"Dschungelcamp"-Bewohnerin Gina-Lisa Lohfink muss für ihre
mutmaßlich falschen Vergewaltigungsvorwürfe gegen zwei Männer
möglicherweise weniger Strafe bezahlen. Die Generalstaatsanwaltschaft
Berlin hält die vom Amtsgericht festgesetzte Geldstrafe von 20000
Euro offenbar für zu hoch gegriffen und hat für die am Freitag
anstehende Revisionsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht die
Aufhebung des Strafausspruchs beantragt. Das Urteil aus der ersten
Instanz enthalte "nicht weiter begründete Schätzungen zu angedeuteten
neuen Fernsehverträgen, die von den vorgelegten Steuerunterlagen
abweichen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner
dem Tagesspiegel (Mittwochausgabe).
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/prozess-um-falsche-verdaech
tigung-gina-lisa-lohfink-darf-auf-eine-mildere-strafe-hoffen/19359780
.html
Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.
Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd(at)tagesspiegel.de
Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 07.02.2017 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1425004
Anzahl Zeichen: 8640
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Kunst und Kultur
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 70 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Tagesspiegel: Gina-Lisa Lohfink darf auf niedrigere Strafe hoffen
Generalstaatsanwaltschaft hält Schätzungen zum Honorar für Dschungelcamp-Auftritte für fehlerhaft
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Der Tagesspiegel (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).