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Neue Stromleitungen und noch immer keine angemessene Vergütung für Flächeneigentümer

ID: 1423423


(ots) - Auf 3.800 Kilometern sollen laut einem jetzt
veröffentlichten Entwurf zum Netzentwicklungsplan neue
Stromleitungstrassen entstehen. Zusätzlich sollen auf 8.500
Kilometern bestehende Leitungen modernisiert werden. "Beide Maßnahmen
bedeuten erhebliche Eingriffe in den ländlichen Raum und beeinflussen
direkt die unternehmerischen Tätigkeiten hunderter Land- und
Forstwirte", kommentiert Wolfgang v. Dallwitz, Geschäftsführer der
Familienbetriebe Land und Forst (FABLF) die Zahlen. Hinzu kommt, so
v. Dallwitz weiter, dass die aktuelle Entschädigungspraxis der
Bundesregierung, die lediglich eine einmalige Kompensation für die
Flächeneigentümer vorsieht, noch immer nicht angemessen ist.

Denn dort, wo Leitungen verbaut sind, könnten Landwirte ihre
Felder nicht mehr bestellen wie zuvor. Bei Leitungen in Wäldern
würden sogar ganze Schneisen in den Baumbestand geschlagen. Land- und
Forstwirte müssten teilweise einen wirtschaftlichen Totalentzug der
Fläche hinnehmen. "Dieser Nachteil hält so lange an, wie auch die
Leitung auf den Flächen vorhanden ist. Eine einmalige Entschädigung
wird diesen wirtschaftlichen Verlusten nicht gerecht!"

Die Familienbetriebe Land und Forst fordern die Bundesregierung
deshalb auf, dauerhafte und wiederkehrende Vergütungen an die
Flächeneigentümer zu zahlen. Während die Kosten für neue
Stromleitungen in Milliardenhöhe direkt an den Endverbraucher
weitergegeben werden, würden zusätzliche Entschädigungen den
Stromkunden lediglich rund 30 Cent pro Jahr kosten. "So schafft man
auf allen Seiten Akzeptanz für den Stromnetzausbau, ohne den
Endverbraucher zu belasten", argumentiert v. Dallwitz.

Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von
rund 2.000 Betrieben, hinter denen 50.000 Familienmitglieder,
Mitarbeiter und Eigentümer stehen.







Pressekontakt:
Tina Buthut
Presse und Kommunikation
Familienbetriebe Land und Forst e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 246304613, Fax: 030 / 246304623
www.fablf.de

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Datum: 02.02.2017 - 04:00 Uhr
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