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Qualifiziert.Engagiert. - Neuauflage des Aktionsfonds

ID: 1423253

Förderprogramm zur Qualifizierung Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe


(LifePR) - Das Land Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2016 auf das hohe bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe reagiert und Förderprogramme zur Unterstützung und Qualifizierung für Ehrenamtliche aufgelegt.
Im Rahmen dieser Maßnahmen wurde der Aktionsfonds ?Qualifiziert.Engagiert.? ins Leben gerufen, mit dem Schulungsmaßnahmen aus verschiedenen Themenfeldern förderfähig sind, z.B. Interkulturelles Training, Ehrenamtliche Sprachförderung, Psychische Belastungen und Traumata erkennen und damit umgehen, Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensfragen, Aufgabe und Grenzen des Ehrenamtes.
Auch 2017 können sich Antragsberechtigte um eine Förderung durch den Aktionsfonds bewerben. Antragsberechtigt sind Kommunen, eingetragene Vereine, in der Flüchtlingshilfe aktive Träger sowie lokale Initiativen. Wünschenswert ist es, dass sich vor Ort verschiedene Akteure der Flüchtlingshilfe zusammenschließen, um auch innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme die bereits bestehenden lokalen Bündnisse und den Kontakt untereinander zu vertiefen.
Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg setzt das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg um. Finanziert wird das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des Programms ?Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft?.
Neu ist, dass Anträge nun ohne bestimmte Fristen laufend bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg gestellt werden können. Hinzugekommen sind außerdem einige neue Themenfelder, die sich in der praktischen Arbeit ergeben haben. Damit kann die Qualifizierung bürgerschaftlich Engagierter in der Flüchtlingshilfe noch bedarfsgerechter geplant und umgesetzt werden.
Seminare, Schulungen und Workshops für bürgerschaftlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe können bis 30. Juni 2017 stattfinden. Die Antragstellung ist ab sofort mit dem neuen Antragsformular möglich.




Die detaillierten Förderrichtlinien und das Antragsformular stehen online zum Download bereit. Auf der Webseite der Landeszentrale gibt es darüber hinaus Hinweise zum Ausfüllen des Antrags und Antworten auf vielfach gestellte Fragen.
Förderrichtlinien und Antragsformular unter www.lpb-bw.de/fluechtlingshilfe
Kontakt bei Fragen zur Antragstellung:
Tel. 0711.16 40 99-19 (Mo, Mi, Fr)
E-Mail: qualifiziert.engagiert(at)lpb.bwl.de

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Datum: 01.02.2017 - 10:26 Uhr
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