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Betriebshaftpflicht für Winterdienst

ID: 1421606

Es ist Winter und alle Räumungsdienste sind in der Regel voll ausgelastet. Doch wer haftet eigentlich, wenn doch was passiert??

(businesspress24) -
Gerade im Winter ist der Einsatz von privaten Winterdiensten sehr wichtig. Denn die städtischen Räumungsdienste können bei Schneefall oder Glatteis alle Gebiete bearbeiten. Bei Mietwohnungen müssen Vermieter den Hausmeister oder ein privates Unternehmen beauftragen um die Wegesicherung zu gewährleisten. Kommt es dennoch zu einen Personenschaden, muss der Vermieter oder das beauftrage Unternehmen voll haften. Damit nicht der finanzielle Ruin folgt, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Winterdienste sinnvoll. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf https://www.betriebshaftplicht.de/winterdienst/ .

Was bei Schneeräumung beachten

Neben Straßen müssen Winterräumdienste auch Füßgängerwege richtig geräumt werden. Damit ist der Schnee zu entfernen und glatte Stellen sind mit Splitgranulat zu sichern. So wird vermieden, dass Personen auf den Flächen ausrutschen. Wird einer dieser Aufgaben nicht nachgekommen, muss der Räumdienst für die Schäden durch Schnee und Glätte voll aufkommen.

Der Hausmeister übernimmt die Winterdienst

In den meisten kleinen und großen Mietwohnungseinheiten übernimmt der Hausmeister den Winterdienst. Doch auch hier gibt es spezielle Vorgaben. So muss bei starken Schneefall in der Nacht umgehend eine Räumung vorgenommen werden. Denn auch fremde Personen, welche am Miethaus vorgehen, können einen Schaden durch Glätte erleiden. Diese berechtigten Forderungen werden gehen dann meist an den Hausmeisterservice oder an den Vermieter.

Salz streuen oft verboten

Kommunale Räumdienst oder verstaatlichten Unternehmen ist es erlaubt, währen Frost und Glätte Salz zu streuen. Doch Bürgern ist dieses Recht nicht gegeben. Zwar können sie Salzstreu kaufen aber nicht verwendet. Das ist in Berlin und Brandenburg sehr verwunderlich. Während der Verkauf nicht strafbar ist, darf in Berlin von Privatpersonen kein Salz gestreut werden. In Brandenburg stellt die Nutzung kein Problem dar.




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Bereitgestellt von Benutzer: MartinL
Datum: 27.01.2017 - 03:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.01.2017

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