rbb exklusiv: Fake News kaum zu verbieten - Deutscher Richterbund warnt vor Aktionismus
(ots) - Der Deutsche Richterbund erwartet kurzfristig trotz
aller Diskussionen um "Fake News" keine wirklich Erfolg 
versprechenden Gesetzesänderungen.
   Im Interview mit dem ARD-Politikmagazin KONTRASTE erklärt 
Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: "Ich bin immer skeptisch, wenn man
ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl sagt, wir machen den ganz 
großen Wurf. Daran glaube ich nicht. Und nach den Informationen, die 
wir haben, wird da auch kein großer Wurf mehr kommen, der nun 
allumfassend Fake News in den Griff kriegt."
   Rebehn vermisst eine klare Definition, was unter Fake News zu 
verstehen sei. Es müsse deutlich zwischen strafbaren Handlungen und 
Meinungsäußerungen unterschieden werden. Letztere könnten zwar 
sachlich falsch sein, würden aber niemanden betreffen, beleidigen 
oder verleumden.
   "Der Ruf, Fake News zu verbieten, der ist leichter getan, als er 
umzusetzen ist.", warnt der Deutsche Richterbund. Für die Betroffenen
sei es vor allem wichtig, dass sie einen Auskunftsanspruch gegenüber 
den Plattform-Betreibern erhielten, "um selbst zivilrechtlich gegen 
Fake News vorgehen zu können." Hierfür brauche es auch die 
Verpflichtung der Plattform-Betreiber, feste Ansprechpartnern im 
Inland zu benennen, so Rebehn weiter. Falls bei einer entsprechenden 
Gesetzesregelung in Zukunft Facebook und Co. auf Auskunftsersuchen 
reagieren müssen, könnten die bereits bestehenden 
Strafrechtsparagraphen konsequent angewendet werden.
   Auch das Ordnungsrecht, also Bußgeldbescheide z. B. nach § 118, 
Belästigung der Allgemeinheit, sollten gegen krasse Fake News wirksam
sein: "Das wäre sicherlich eine Möglichkeit, nicht gleich mit dem 
scharfen Schwert des Strafrechts zu kommen, sondern mit dem 
Ordnungsrecht."
   Mehr dazu, Donnerstag 21.45 Uhr in Kontraste, ARD
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Datum: 25.01.2017 - 11:11 Uhr
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