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German-Pellets-Gründerfamilie trotz Insolvenz wieder im Pellets-Geschäft

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(PresseBox) - Seit Ende letzten Jahres beschäftigt zahlreiche German-Pellets-Anleger die folgende Frage: Wie konnte sich die Gründerfamilie den Kauf insolventer Pellets-Werke leisten? Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Geschädigten im Zuge dessen erst recht zur Prüfung ihrer Ansprüche.
Erst im Februar 2016 hatte German Pellets Insolvenz angemeldet. Nun fasst die Gründerfamilie scheinbar erneut im selben Geschäft Fuß. Die Tochter des Gründers hat, so das Handelsblatt am 21. Dezember 2016, über ihre Mitteldeutsche Pellets Vertrieb GmbH (MPV) die insolventen Woodox-Werke gekauft. Der Kaufpreis soll im höheren einstelligen Millionenbereich liegen. Auch der ehemalige German-Pellets-Chef selbst mischt so mit. Die WirtschaftsWoche berichtete im August 2016, dass er Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der MPV sei. ?Zahlreiche Anleger fragen sich nun, woher sie das Geld für den Kauf der Woodox-Werke nahmen?, so der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Die Tochter war schließlich auch in die German-Pellets-Gruppe involviert. Kurz vor deren Insolvenz soll ihrer Firma MPV der Holzpellets-Vertrieb für die Woodox-Werke übertragen worden sein. Diese gehörten nicht zur Gruppe, wurden aber von ihr betrieben. Der ehemalige Woodox-Eigentümer, eine österreichische Gesellschaft, soll laut Handelsblatt über die Pele Stiftung in Beziehung zur Gruppe stehen. Diese soll nämlich ein Darlehen von rund 100 Millionen Euro spendiert bekommen haben. Die Begünstigte der Stiftung sei die Ehefrau des German-Pellets-Gründers.
Hilmar Heinze: ?Es wird gemutmaßt, dass für Darlehen dieser Art Anlegergelder Verwendung fanden. Auch sollen Gelder innerhalb der Familie verschoben wurden sein.? Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb unter anderem wegen des Verdachts auf Betrug. ?Geschädigte könnten daher auf den Gedanken kommen, dass für den jetzigen Kauf verschleppte Anlegergelder Verwendung fanden?, so Heinze weiter. In jedem Fall wird zu einer fachmännischen Prüfung von Schadensersatzansprüchen geraten. Die Vereinsanwälte des DFMS bieten hierfür eine kostenfreie Erstberatung.





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Datum: 09.01.2017 - 03:41 Uhr
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